Förderung & Finanzierung
Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis: So sichern Sie die BAFA-Förderung für Ihre Unternehmensberatung
26. März 2026·cornbeans
Der BAFA-Zuschuss für Unternehmensberatungen richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten und dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Damit du den Zuschuss auch wirklich erhältst, musst du die Zahlung korrekt nachweisen.
Fördersätze und maximale Zuschüsse
- Neue Bundesländer (ohne Berlin, ohne Region Leipzig) & Region Lüneburg: 80 %, max. 2.800 €
- Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier), Berlin, Region Trier: 50 %, max. 1.750 €
- Region Leipzig: 50 %, max. 1.750 €
- Förderfähige Beratungskosten: max. 3.500 € – darüber hinaus aus eigenen Mitteln
Wie oft kann Förderung beantragt werden?
- Maximal 2 Beratungen pro Jahr (maßgeblich: Zeitpunkt der Antragstellung)
- Insgesamt 5 Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (2023–2026)
- De-minimis-Höchstgrenzen sind zusätzlich zu beachten
Wie muss die Zahlung nachgewiesen werden?
Akzeptiert werden folgende Nachweise:
- Kontoauszug (Papier oder online, von der Bank erstellt)
- Bankbestätigung mit allen Angaben eines Kontoauszugs (unterschrieben und gestempelt)
- Bei Sammelüberweisungen: Kontoauszug + zugehörige Sammlerliste mit eindeutiger Zuordnung
- Bei Lastschrift: ggf. schriftliche Erklärung, dass kein Widerruf erfolgt ist
Was wird NICHT als Zahlungsnachweis akzeptiert?
- Umsatzanzeigen oder -aufstellungen
- Buchungs- und Zahlungsanweisungsbelege
- Quittungen über Bareinzahlungen
- Kontoauszug des Beraters
- Wechsel (unabhängig von der Form)
Welche Zahlungswege sind unzulässig?
- Zahlungen oder Kreditgewährung durch das Beratungsunternehmen oder verbundene Dritte
- Verrechnung von Forderungen
