Antragsberechtigte KMU: Wer darf die Förderung für Unternehmensberatung in Anspruch nehmen?
📋 Inhaltsübersicht
Für Antragsteller: Wer darf die Förderung beantragen?
Die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen richtet sich an KMU, die externe Beratung in Anspruch nehmen möchten. Doch nicht jedes Unternehmen ist automatisch antragsberechtigt — die Kriterien sind in der Förderrichtlinie präzise geregelt.
Voraussetzungen für antragsberechtigte KMU
Ein Unternehmen ist antragsberechtigt, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder Freien Berufe tätig
- Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland
- Weniger als 250 Beschäftigte
- Entweder Jahresumsatz max. 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. €
💡 Praxistipp
Neugründungen schätzen die KMU-Kriterien nach Treu und Glauben. Partner- und verbundene Unternehmen müssen bei der Berechnung einbezogen werden — die Grenze gilt für den Gesamtkonzern, nicht für die Einzelgesellschaft.
Nicht antragsberechtigte Unternehmen
Folgende Unternehmen sind unabhängig vom Beratungsbedarf von der Förderung ausgeschlossen:
- Beratungsunternehmen: Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter
- Unternehmen, die bereits als Beratungsunternehmen im Förderprogramm aufgetreten sind
- Unternehmen mit Insolvenz- oder Vergleichsverfahren (beantragt oder eröffnet)
- Personen mit Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder § 284 AO
- Unternehmen in Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen
Weitere Ausschlüsse
- Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur
- Inhalte nach Art. 1 VO (EU) 1407/2013
- Beratung durch Angehörige (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Antragstellung, Leitstelle und Beratung beginnen
Der Antrag auf die BAFA-Förderung wird online über die Antragsplattform gestellt und über eine frei wählbare Leitstelle an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weitergeleitet. Die Leitstelle prüft zunächst die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen schriftlich, wenn mit der Beratung begonnen werden darf.
- Kein vorzeitiger Beginn: Die Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben starten. Auch ein vorher geschlossener Beratungsvertrag kann als Beginn der Beratung gelten.
- Erstes Jahr nach Gründung: Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Jahr am Markt tätig sind, benötigen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner.
- Bestätigungsschreiben: Bei jungen Unternehmen wird der Nachweis des Regionalpartners später mit dem Verwendungsnachweis eingereicht.
Zuschuss, Beratungskosten und Verwendungsnachweis
Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU ist ein Zuschuss zu den Beratungskosten. Förderfähig sind maximal 3.500 Euro Beratungskosten netto. In den alten Bundesländern beträgt der Zuschuss in der Regel 50 %, maximal 1.750 Euro; in den neuen Bundesländern gelten höhere Fördersätze.
Nach Abschluss der Beratung müssen die Unterlagen für den Verwendungsnachweis vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Dazu gehören unter anderem Verwendungsnachweisformular, EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, Rechnung des Beratungsunternehmens, Kontoauszug über die vollständige Zahlung und der Beratungsbericht. Barzahlungen oder Verrechnungen führen nicht zum Zuschuss.
Wichtig für 2026
Die Fördervoraussetzungen müssen sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Einreichung des Verwendungsnachweises erfüllt sein. Änderungen an KMU-Status, Insolvenzlage oder Beteiligungen sollten deshalb nicht erst am Ende geprüft werden.
Für Berater: Was bedeutet das für Ihre Praxis?
Als gelisteter Berater prüfen Sie vor jedem Mandat, ob das antragstellende Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt. Die häufigsten Stolpersteine:
- Branchenabgrenzung: Handelt es sich um eine ausgeschlossene Branche? Die Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008) gibt Aufschluss
- KMU-Prüfung: Berater sind als Antragsteller ausgeschlossen — aber verbundene Unternehmen können die Grenze überschreiten
- Gemeinnützigkeit: e.V. und Stiftungen fallen grundsätzlich heraus
📋 Checkliste vor der Antragstellung
- Ist das Unternehmen in einer ausgeschlossenen Branche tätig?
- Erfüllt es die KMU-Kriterien (Mitarbeiter, Umsatz/Bilanzsumme)?
- Liegen Insolvenz- oder Vermögensauskunftsverfahren vor?
- Ist die Beratung durch Angehörige ausgeschlossen?
Begriffe im Antrag richtig einordnen
Im Antrag online geht es nicht um irgendeine Unternehmensberatung, sondern um das konkrete Förderprogramm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU. Das antragstellende Unternehmen muss beim BAFA antragsberechtigt sein; die Beraterin oder der Berater muss zusätzlich die erforderlichen Fähigkeiten und die Beratereigenschaft erfüllen.
Die Leitstellen prüfen die formalen Voraussetzungen, das BAFA entscheidet als Bewilligungsbehörde. Im Hintergrund stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus und Vorgaben des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie; ältere Dokumente nennen teils noch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Antragsberechtigung vor dem Förderantrag prüfen?
Foerdermittel-Experten.de unterstützt Unternehmen und Berater dabei, Fördervoraussetzungen, Ausschlüsse und notwendige Unterlagen vor der Antragstellung sauber einzuordnen.
Antragsberechtigung einordnen lassenPassende Vertiefungen
📄 Das passende Merkblatt zum Download
Alle Details zur Antragsberechtigung finden Sie im offiziellen Merkblatt: Merkblatt: Antragsberechtigte KMU
