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Förderung & Finanzierung

Merkblatt Angehörige: Wer gilt als Angehöriger bei geförderter Unternehmensberatung?

23. Apr. 2026·Kilian Ivers

Das Merkblatt Angehörige wirkt auf den ersten Blick wie ein kleines Randdokument. In der Praxis entscheidet es aber darüber, ob eine geförderte Unternehmensberatung überhaupt zuschussfähig ist. Denn Beratungen durch Angehörige im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB sind im vom BAFA administrierten Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU ausgeschlossen.

Wichtig ist deshalb nicht nur die Frage, ob ein Berater fachlich geeignet ist. Vor Antragstellung und Beratungsbeginn sollte auch geklärt werden, ob zwischen dem beratenen Unternehmen und der beratenden Person eine familiäre oder rechtlich relevante Nähe besteht. Genau dafür ist das Merkblatt gedacht.

Kurz gesagt: Wenn die beratende Person als Angehörige oder Angehöriger des Antragstellers gilt, kann die Beratung nicht gefördert werden. Das gilt auch dann, wenn die Beratung inhaltlich gut wäre.

Wer gilt als Angehöriger?

Das Merkblatt verweist auf § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Danach zählen insbesondere folgende Personen zum Kreis der Angehörigen:

  • Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, also etwa Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel oder Schwiegereltern,
  • Ehegatten, Lebenspartner und Verlobte,
  • Geschwister sowie Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister,
  • Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,
  • Pflegeeltern und Pflegekinder.

Besonders wichtig: Einige Beziehungen bleiben für diese Prüfung relevant, auch wenn die Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Schwägerschaft nicht mehr besteht. Ein früheres Familienverhältnis ist deshalb nicht automatisch erledigt, nur weil die persönliche Situation sich geändert hat.

Eine bloße private Nähe sollte ebenfalls nicht leichtfertig ignoriert werden. Auch wenn nicht jede Lebensgefährtin oder jeder enge Bekannte automatisch unter den StGB-Begriff fällt, können wirtschaftliche, personelle oder organisatorische Verflechtungen zusätzlich problematisch sein. Mehr zum Grundbegriff findet sich im Glossar unter Angehörige freier Berufe.

Warum ist das förderrelevant?

Die Angehörigenregel schützt die Neutralität der geförderten Beratung. Das Förderprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen externen, unabhängigen Rat ermöglichen. Wenn Beratung innerhalb eines engen Familien- oder Näheverhältnisses stattfindet, ist diese Unabhängigkeit aus Sicht der Förderstelle nicht ausreichend gesichert.

Die Folge ist klar: Eine Beratung durch Angehörige im Sinne des Merkblatts kann nicht gefördert werden. Es geht dabei nicht darum, ob die beratende Person kompetent ist. Entscheidend ist, dass die Förderrichtlinie solche Konstellationen ausschließt.

Für Beraterinnen und Berater hängt das eng mit der Beratereigenschaft zusammen. Neben fachlicher Eignung und Qualitätssicherungssystem muss auch die konkrete Beratungssituation förderfähig sein.

Typische Risikofälle in der Praxis

Gerade bei Familienunternehmen, kleinen Beratungshäusern und langjährig gewachsenen Netzwerken wird die Angehörigenfrage schnell unterschätzt. Kritisch sind zum Beispiel diese Konstellationen:

  • Ein Familienmitglied des Geschäftsführers soll die Beratung durchführen.
  • Eine frühere Schwägerschaft wird übersehen, obwohl sie nach dem Merkblatt relevant sein kann.
  • Berater und Unternehmen sind nicht familiär verbunden, aber wirtschaftlich oder organisatorisch eng verflochten.
  • Der Berater verkauft zugleich Produkte oder Dienstleistungen, deren Erwerb Ziel der Beratung ist.
  • Bei der Beraterauswahl wird nur auf Fachwissen geachtet, nicht auf Unabhängigkeit und Ausschlussgründe.

Für Unternehmen lohnt sich deshalb ein sauberer Vorabcheck. Der Beitrag zur Beraterauswahl für geförderte Unternehmensberatung zeigt, worauf KMU zusätzlich achten sollten.

Was vorher geprüft werden sollte

Vor Antragstellung und erst recht vor Beratungsbeginn sollten Berater und Unternehmen die wichtigsten Punkte offen klären. Eine kurze interne Prüfung reicht oft aus, verhindert aber teure Fehler im Verwendungsnachweis.

  1. Verwandtschaft prüfen: Gibt es direkte Verwandtschaft, Schwägerschaft, Ehe, Lebenspartnerschaft, Verlobung oder Pflegeverhältnisse?
  2. Frühere Beziehungen einbeziehen: Bestehen frühere Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Schwägerschaftsbezüge, die nach dem Merkblatt weiter relevant sein können?
  3. Verflechtungen prüfen: Gibt es Beteiligungen, gemeinsame Unternehmen, abhängige Geschäftsbeziehungen oder sonstige wirtschaftliche Interessen?
  4. Beratungsauftrag abgrenzen: Wird unabhängig beraten oder geht es faktisch um Vertrieb, Vermittlung oder den Erwerb bestimmter Leistungen?
  5. Unterlagen sauber halten: Die Prüfung sollte vorab dokumentiert werden, damit spätere Rückfragen nachvollziehbar beantwortet werden können.

Auch die übrigen Fördervoraussetzungen müssen stimmen. Dazu gehören unter anderem die Antragsberechtigung des Unternehmens, die formale Beratereigenschaft und ein passendes Qualitätssicherungssystem.

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Abgrenzung zu anderen BAFA-Merkblättern

Wichtig ist die saubere Einordnung: Das Merkblatt Angehörige gehört zum Verfahren der Förderung von Unternehmensberatungen für KMU. Andere BAFA-Merkblätter aus dem Bereich Energie, zu förderfähigen Maßnahmen oder zu Investitionskosten folgen anderen Programmlogiken und ersetzen diese Prüfung nicht.

Für die Unternehmensberatung zählt deshalb nicht, ob eine Maßnahme in einem anderen Förderprogramm gefördert wäre. Entscheidend ist, ob die beratende Person unabhängig ist und kein Angehörigen- oder Verflechtungsverhältnis vorliegt.

Folgen bei falschen Angaben

Wird ein Angehörigenverhältnis oder eine relevante Verflechtung übersehen, kann das den gesamten Zuschuss gefährden. Je nach Zeitpunkt kann es zur Ablehnung des Antrags, zu Problemen im Verwendungsnachweis oder zur Rückforderung bereits bewilligter Mittel kommen.

Deshalb gehört die Angehörigenprüfung nicht ans Ende des Projekts, sondern an den Anfang. Wer erst nach der Beratung merkt, dass ein Ausschlussgrund vorliegt, kann die Förderfähigkeit in der Regel nicht durch einen besseren Bericht oder nachträgliche Erläuterungen retten.

Das offizielle BAFA-Merkblatt ist auf der BAFA-Seite abrufbar: Merkblatt Angehörige. Weitere Programmformulare und Merkblätter sind außerdem in unserem Downloadbereich gebündelt.

Fazit

Das Merkblatt Angehörige ist kurz, aber nicht harmlos. Es klärt einen zentralen Ausschlussgrund: Beratung durch Angehörige im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist im Förderprogramm nicht zuschussfähig.

Für KMU und Berater bedeutet das: Vor dem Start prüfen, offen dokumentieren und bei Zweifeln lieber einmal zu früh nachfragen als nachher den Zuschuss zu verlieren.