Förderung & Finanzierung
Merkblatt Beratereigenschaft: Wer darf BAFA-geförderte Unternehmensberatungen durchführen?
26. März 2026·cornbeans
Das Merkblatt Beratereigenschaft definiert, wer als Berater oder Beratungsunternehmen für die BAFA-Förderung förderfähig ist und welche Nachweise erbracht werden müssen.
Wer gilt als förderfähiger Berater?
- Das Beratungsunternehmen muss selbstständig sein
- Über 50 % des Umsatzes müssen aus entgeltlicher Unternehmensberatung stammen
- Ein Qualitätssicherungssystem muss eingeführt und aktiv gelebt werden
- Alle Berater müssen über die erforderliche Befähigung und Zuverlässigkeit verfügen
- Beratungen dürfen nur von Inhabern, Geschäftsführern oder Angestellten durchgeführt werden – freie Mitarbeitende sind ausgeschlossen
Erforderliche Nachweise für die Beratereigenschaft
- Beratererklärung – alle 2 Jahre zu aktualisieren
- Namentliche Benennung aller eingesetzten Berater
- Umsatzverteilung der letzten 12 Monate (bei Neugründung: Schätzung)
- Lebenslauf aller Inhaber, Geschäftsführer und Berater
- Nachweis der Selbstständigkeit (Handelsregisterauszug oder Finanzamtbestätigung)
- Qualitätssicherungsnachweis (max. 2 Jahre gültig)
Wer ist von der Beratereigenschaft ausgeschlossen?
- Personen/Unternehmen, die selbst einen Zuschuss im Förderprogramm beantragt haben
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts, Religionsgemeinschaften, gemeinnützige Unternehmen
- Inhaber, Gesellschafter oder Mitarbeitende des beratenen Unternehmens
- Personen/Unternehmen in Insolvenz oder mit abgegebener Vermögensauskunft
Was passiert ohne Nachweis?
- Das Beraterprofil wird nicht freigeschaltet
- Keine Erlaubnis zum Maßnahmebeginn für Förderanträge
- Freischaltung kann aufgehoben werden, wenn Unterlagen nicht aktualisiert werden
