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Förderung & Finanzierung

Merkblatt Beratereigenschaft: Wer darf BAFA-geförderte Unternehmensberatungen durchführen?

26. März 2026·cornbeans

Das Merkblatt Beratereigenschaft definiert, wer als Berater oder Beratungsunternehmen für die BAFA-Förderung förderfähig ist und welche Nachweise erbracht werden müssen.

Wer gilt als förderfähiger Berater?

  • Das Beratungsunternehmen muss selbstständig sein
  • Über 50 % des Umsatzes müssen aus entgeltlicher Unternehmensberatung stammen
  • Ein Qualitätssicherungssystem muss eingeführt und aktiv gelebt werden
  • Alle Berater müssen über die erforderliche Befähigung und Zuverlässigkeit verfügen
  • Beratungen dürfen nur von Inhabern, Geschäftsführern oder Angestellten durchgeführt werden – freie Mitarbeitende sind ausgeschlossen

Erforderliche Nachweise für die Beratereigenschaft

  • Beratererklärung – alle 2 Jahre zu aktualisieren
  • Namentliche Benennung aller eingesetzten Berater
  • Umsatzverteilung der letzten 12 Monate (bei Neugründung: Schätzung)
  • Lebenslauf aller Inhaber, Geschäftsführer und Berater
  • Nachweis der Selbstständigkeit (Handelsregisterauszug oder Finanzamtbestätigung)
  • Qualitätssicherungsnachweis (max. 2 Jahre gültig)

Wer ist von der Beratereigenschaft ausgeschlossen?

  • Personen/Unternehmen, die selbst einen Zuschuss im Förderprogramm beantragt haben
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, Religionsgemeinschaften, gemeinnützige Unternehmen
  • Inhaber, Gesellschafter oder Mitarbeitende des beratenen Unternehmens
  • Personen/Unternehmen in Insolvenz oder mit abgegebener Vermögensauskunft

Was passiert ohne Nachweis?

  • Das Beraterprofil wird nicht freigeschaltet
  • Keine Erlaubnis zum Maßnahmebeginn für Förderanträge
  • Freischaltung kann aufgehoben werden, wenn Unterlagen nicht aktualisiert werden