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Förderung & Finanzierung

Beratungsinhalte & Beratungsbericht: So erfüllen Sie die BAFA-Anforderungen für geförderte Unternehmensberatungen

26. März 2026·cornbeans

Damit eine Beratung durch das BAFA gefördert wird, müssen sowohl die Beratungsinhalte als auch der Beratungsbericht klar definierten Anforderungen entsprechen.

Welche Beratungsinhalte sind förderfähig?

Gefördert werden konzeptionelle und individuelle Beratungen zu:

  • Wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • Digitalisierung, Prozessoptimierung, Strategieentwicklung
  • Für Heilberufe: nur Beratung zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems

Was ist NICHT förderfähig?

  • Beratungen, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen kombiniert werden (Kumulierungsverbot)
  • Vermittlungstätigkeiten oder Erwerb von Produkten/Dienstleistungen des Beraters
  • Überwiegend steuer-, rechts- oder versicherungsberatende Tätigkeiten
  • Tätigkeiten, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen

Mindestanforderungen an den Beratungsbericht

Der Beratungsbericht muss mindestens enthalten:

  • Unternehmensdarstellung & Beratungsauftrag: Anlass, Zeitraum, Beteiligungsverhältnisse
  • Analyse der Unternehmenssituation: Zielsetzung und methodisches Vorgehen
  • Durchführung: Methoden, Instrumente und eingesetzte Unterlagen
  • Schwachstellen & Ursachen: Zusammenfassung der identifizierten Defizite
  • Maßnahmenplan: Konkrete, betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen und Umsetzungsanleitung
  • ESF-Plus-Fragebogen: vollständig ausgefüllt und ggf. begründet

Formale Anforderungen

  • Beratungsdauer: max. 5 Tage / 40 Stunden (Reise- und Berichtserstellungszeiten zählen nicht)
  • Muss von Berater und Unternehmen unterschrieben werden
  • Darf keine allgemeinen Ratschläge oder bloßen Tätigkeitsnachweise enthalten