Förderung & Finanzierung
Merkblatt Angehörige: Wer gilt als Angehöriger bei der BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU?
26. März 2026·cornbeans
Das Merkblatt Angehörige ist ein zentrales Dokument im Rahmen der BAFA-Förderung. Es definiert, wer als Angehöriger gilt und welche Konsequenzen das für die Förderfähigkeit hat.
Wer gilt als Angehöriger im Sinne der BAFA-Förderung?
Als Angehörige gelten laut § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB:
- Verwandte und Verschwägerte gerader Linie (z. B. Eltern, Kinder, Schwiegereltern)
- Ehegatten, Lebenspartner und Verlobte
- Geschwister und deren Ehegatten oder Lebenspartner
- Pflegeeltern und Pflegekinder
Warum ist die Angehörigenregelung so wichtig?
Sie dient der Sicherstellung von Neutralität und Transparenz im Förderprogramm. Beratungen durch Angehörige sind von der Förderung ausgeschlossen, um Interessenkonflikte und Fördermissbrauch zu verhindern.
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
- Angehörige im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB
- Berater, die mit dem beratenen Unternehmen personell oder wirtschaftlich verflochten sind
- Unternehmen und Berater, die gegen die Förderrichtlinie oder das Merkblatt verstoßen
Auswirkungen auf die Antragstellung
- Alle Angaben zu personellen und organisatorischen Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden
- Verstöße können zur Ablehnung des Antrags oder Rückforderung des Zuschusses führen
- Im schlimmsten Fall droht der Ausschluss aus dem Förderprogramm
