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Zahlungsnachweis

Der Zahlungsnachweis belegt, dass das Unternehmen die Beratungskosten tatsächlich bezahlt hat. Das BAFA akzeptiert ausschließlich bestimmte Nachweise.

Was wird als Zahlungsnachweis akzeptiert?

  • Originaler Kontoauszug (Papier oder PDF, von der Bank erstellt)
  • Bankbestätigung mit Stempel und Unterschrift der Bank
  • Bei Sammelüberweisungen: Kontoauszug + Sammlerliste mit eindeutiger Zuordnung

Was wird NICHT anerkannt?

  • Zahlungsavis oder Buchungsbelege
  • Quittungen über Bareinzahlungen
  • Kontoauszug des Beraters (nicht des Unternehmens)
  • Wechsel jeglicher Form

Tipp

Reiche immer den vollständigen Kontoauszug oder die offizielle Bankbestätigung ein, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.