V
Vollmacht BAFA-Antrag
Die Vollmacht für den BAFA-Antrag berechtigt einen Berater, im Namen des Unternehmens den Förderantrag beim BAFA einzureichen. Sie muss vom Unternehmen unterschrieben und bei der Antragstellung hochgeladen werden.
Wann wird die Vollmacht benötigt?
- Wenn ein externer Berater den Antrag stellvertretend einreicht
- Wenn eine Beratungsorganisation das BAFA-Verfahren begleitet
Was muss die Vollmacht enthalten?
- Alle relevanten Angaben zum Unternehmen (Name, Adresse, Ansprechpartner)
- Daten des Bevollmächtigten (Berater/Beratungsfirma)
- Handschriftliche Unterschrift des Inhabers/Geschäftsführers
Tipp
Stelle sicher, dass die Vollmacht vollständig ausgefüllt und rechtzeitig unterschrieben ist, um Verzögerungen bei der Antragstellung zu vermeiden.
