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Förderung & Finanzierung

Unternehmensberatung & BAFA-Förderung: Voraussetzungen für Berater und Beratungen

26. März 2026·Kilian Ivers
Titelgrafik zum Blogartikel: Unternehmensberatung & BAFA-Förderung: Voraussetzungen für Berater und Beratungen

Kurz gesagt: Für eine geförderte Unternehmensberatung müssen zwei Ebenen zusammenpassen: Das Unternehmen muss antragsberechtigt sein und das Beratungsunternehmen die fachlichen sowie qualitätssichernden Anforderungen des Programms erfüllen.

Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen ist eines der wichtigsten Förderinstrumente für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Doch welche Voraussetzungen müssen Berater und beratene Unternehmen erfüllen, damit die Förderung klappt? Hier findest du die komplette Übersicht – kompakt, aktuell und mit Verweisen auf die Details.

Was wird gefördert?

Das BAFA-Förderprogramm „Unternehmensberatung für KMU" unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Inanspruchnahme externer Beratung. Gefördert werden wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Beratungsleistungen – einzeln oder in Kombination. Die Beratung muss individuell und konzeptionell durchgeführt werden; reine Umsetzungsberatung oder Schulungen sind nicht förderfähig.

Die Beratungsdauer ist auf maximal 5 Tage bzw. 40 Stunden begrenzt. Die Bruttokosten dürfen 3.500 € nicht übersteigen.

Voraussetzungen für das beratene Unternehmen

Nicht jedes Unternehmen kann die BAFA-Förderung in Anspruch nehmen. Antragsberechtigt sind nur KMU, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Weniger als 250 Mitarbeitende
  • Jahresumsatz max. 50 Mio. € oder Bilanzsumme max. 43 Mio. €
  • Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • Zugehörigkeit zur gewerblichen Wirtschaft oder den freien Berufen

Ausgeschlossen sind unter anderem gemeinnützige Unternehmen, öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten. Details stehen im Artikel Wer ist antragsberechtigt? Merkblatt Antragsberechtigte KMU.

Voraussetzungen für den Berater

Damit du als Berater im Förderprogramm tätig werden kannst, musst du folgende Bedingungen erfüllen:

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Förderhöhe hängt von der Region und der Unternehmensgröße ab:

  • Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende): bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten
  • Kleine Unternehmen (10 bis 49 Mitarbeitende): bis zu 70 %
  • Mittlere Unternehmen (50 bis 249 Mitarbeitende): bis zu 60 %

Der verbleibende Eigenanteil wird vom Unternehmen direkt an den Berater gezahlt. Die Förderquote kann in den neuen Bundesländern (ohne Berlin, ohne Region Leipzig) höher ausfallen.

Der Ablauf: Von der Antragstellung bis zur Auszahlung

Eine geförderte Beratung läuft in folgenden Schritten ab:

  1. Informationsgespräch: Ein unverbindliches Erstgespräch klärt, ob das Unternehmen förderberechtigt ist.
  2. Antragstellung: Das Unternehmen reicht den Förderantrag online beim BAFA ein – vor Beginn der Beratung. Der Berater unterstützt bei der Zuordnung von Beratungsumfang und WZ-2008-Klassifikation.
  3. Zuwendungsbescheid: Nach Prüfung erhält das Unternehmen den Zuwendungsbescheid. Erst jetzt darf die Beratung beginnen – ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gefährdet die Förderung.
  4. Beratung durchführen: Maximal 5 Tage/40 Stunden. Nach Abschluss erstellst du den Beratungsbericht.
  5. Verwendungsnachweis: Das Unternehmen reicht den Verwendungsnachweis ein – inklusive Zahlungsnachweis und Beratungsbericht.
  6. Auszahlung: Nach Prüfung wird der Zuschuss an das Unternehmen überwiesen.

Wichtige Dokumente

Für den Förderprozess benötigst du mehrere Dokumente – alle findest du in unserem Download-Bereich:

BAFA-Listung konkret vorbereiten? Auf BAFA-Berater werden sind Anforderungen, Unterlagen, nächste Schritte und die Terminmöglichkeit gebündelt.

Weiterführende Informationen

Details zur Registrierung als BAFA-Berater: Schritt-für-Schritt-Anleitung. Tipps für eine erfolgreiche Beratertätigkeit: So kannst du ein erfolgreicher BAFA-Berater werden. Bei Fragen kontaktiere uns.