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Förderung & Finanzierung

Qualitätssicherungssystem: Pflicht für BAFA-geförderte Beratungsunternehmen

26. März 2026·cornbeans

Ein Qualitätssicherungssystem (QS-System) ist für alle BAFA-geförderten Beratungsunternehmen Pflicht. Es stellt sicher, dass Beratungsleistungen den hohen Anforderungen des Förderprogramms entsprechen und kontinuierlich verbessert werden.

Wie kann der Nachweis erbracht werden?

  • Zertifikat nach DIN-ISO-Normen (z. B. ISO 9001)
  • Selbsterstellte Dokumentation (z. B. QM-Handbuch)
  • Mitgliedsbescheinigung eines anerkannten Beraterverbands (z. B. BDU, IBWF, KMU-Berater)

Der Nachweis muss im BAFA-Online-Portal hochgeladen und alle 2 Jahre aktualisiert werden.

Was muss eine selbsterstellte QS-Dokumentation enthalten?

Unternehmensdarstellung & Qualifikation

  • Leitbild, strategische Ausrichtung, Kompetenz und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Angaben zu Geschäftssitz, Gründungsdatum, Mitarbeiterzahl, Tätigkeitsfeld und Zielgruppe
  • Grundsätze wie Ehrlichkeit, Neutralität, Vertraulichkeit und ordnungsgemäße Geschäftsführung

Fachliche Kompetenz & Weiterbildung

  • Qualifikation und Erfahrung aller Berater
  • Personalbeschaffungsprozess
  • Maßnahmen zur Weiterbildung und Umgang mit gesetzlichen Änderungen

Leistungserbringung & Qualitätskontrolle

  • Akquise, Bedarfsermittlung, Durchführung und Kundenfeedback
  • Festlegung von Qualitätszielen und Verantwortlichkeiten
  • Beschwerdemanagement und Maßnahmenplanung zur ständigen Verbesserung

Was passiert ohne gültigen Nachweis?

  • Beraterprofil wird nicht freigeschaltet
  • Keine Bewilligung von Förderanträgen möglich
  • Aktualisierungspflicht besteht alle 2 Jahre