Förderung & Finanzierung
Qualitätssicherungssystem: Pflicht für BAFA-geförderte Beratungsunternehmen
26. März 2026·cornbeans
Ein Qualitätssicherungssystem (QS-System) ist für alle BAFA-geförderten Beratungsunternehmen Pflicht. Es stellt sicher, dass Beratungsleistungen den hohen Anforderungen des Förderprogramms entsprechen und kontinuierlich verbessert werden.
Wie kann der Nachweis erbracht werden?
- Zertifikat nach DIN-ISO-Normen (z. B. ISO 9001)
- Selbsterstellte Dokumentation (z. B. QM-Handbuch)
- Mitgliedsbescheinigung eines anerkannten Beraterverbands (z. B. BDU, IBWF, KMU-Berater)
Der Nachweis muss im BAFA-Online-Portal hochgeladen und alle 2 Jahre aktualisiert werden.
Was muss eine selbsterstellte QS-Dokumentation enthalten?
Unternehmensdarstellung & Qualifikation
- Leitbild, strategische Ausrichtung, Kompetenz und Weiterbildungsmaßnahmen
- Angaben zu Geschäftssitz, Gründungsdatum, Mitarbeiterzahl, Tätigkeitsfeld und Zielgruppe
- Grundsätze wie Ehrlichkeit, Neutralität, Vertraulichkeit und ordnungsgemäße Geschäftsführung
Fachliche Kompetenz & Weiterbildung
- Qualifikation und Erfahrung aller Berater
- Personalbeschaffungsprozess
- Maßnahmen zur Weiterbildung und Umgang mit gesetzlichen Änderungen
Leistungserbringung & Qualitätskontrolle
- Akquise, Bedarfsermittlung, Durchführung und Kundenfeedback
- Festlegung von Qualitätszielen und Verantwortlichkeiten
- Beschwerdemanagement und Maßnahmenplanung zur ständigen Verbesserung
Was passiert ohne gültigen Nachweis?
- Beraterprofil wird nicht freigeschaltet
- Keine Bewilligung von Förderanträgen möglich
- Aktualisierungspflicht besteht alle 2 Jahre
