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Förderung & Finanzierung

Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Pflicht und Bedeutung für die BAFA-Förderung

23. Apr. 2026·Kilian Ivers

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wirkt in der BAFA-Förderung unscheinbar, ist aber ein Pflichtbaustein im EU-Kontext. Wer eine geförderte Unternehmensberatung durchführt oder beantragt, muss Grundrecht, Merkblatt und zugehörige Erklärung ernst nehmen.

In der Praxis heißt das nicht, dass jedes KMU ein juristisches Gutachten erstellen muss. Es heißt aber: Das Vorhaben darf die Grundrechte nicht verletzen, die Kenntnisnahme des Merkblatts muss dokumentiert werden und relevante Themen wie Datenschutz, Teilhabe oder Umweltschutz sollten im Beratungsprojekt bewusst mitgedacht werden.

Warum die Charta in der BAFA-Förderung relevant ist

Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanziert. Deshalb gelten nicht nur nationale Fördervoraussetzungen, sondern auch EU-bezogene Anforderungen. Das BAFA stellt dafür ein Merkblatt zur Achtung der Charta bereit.

Ziel des Merkblatts ist Sensibilisierung: Beteiligte Akteure sollen ihre Grundrechte kennen, mögliche Verletzungen erkennen und vermeiden. Für Antragstellende wird daraus eine praktische Pflicht im Verfahren, insbesondere bei der Einreichung des Verwendungsnachweises.

Was die Grundrechtecharta schützt

Die Grundrechtecharta bündelt persönliche, bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Rechte der Menschen in der EU. Sie ist für EU-Organe und für nationale Behörden bei der Umsetzung von EU-Recht rechtlich bindend.

  • Würde des Menschen: Menschenwürde, Recht auf Leben, Unversehrtheit und Schutz vor Ausbeutung.
  • Freiheiten: Privatleben, Datenschutz, Meinungsfreiheit, Bildung, Berufsfreiheit und unternehmerische Freiheit.
  • Gleichheit: Gleichheit vor dem Gesetz, Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Rechte von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung.
  • Solidarität: faire Arbeitsbedingungen, Schutz des Familien- und Berufslebens, Gesundheit, Verbraucher- und Umweltschutz.
  • Bürgerrechte und justizielle Rechte: gute Verwaltung, Rechtsbehelf, unparteiisches Gericht und Verteidigungsrechte.

Was Antragsteller und Berater praktisch bestätigen

Im Antrags- und Nachweisverfahren geht es vor allem um Kenntnisnahme, Einhaltung und Umsetzung im Zusammenhang mit dem beantragten Vorhaben. Die Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts ist ein eigenes Formular im Verwendungsnachweis.

  • Das Merkblatt zur Achtung der Charta muss zur Kenntnis genommen werden.
  • Das Vorhaben darf keine Grundrechte verletzen.
  • Eine Verletzung kann förderrechtliche Folgen haben.
  • Die Erklärung zur Charta der Grundrechte wird im Rahmen des Verwendungsnachweises als Anlage hochgeladen.
  • Berater sollten relevante Bezüge im Beratungsbericht und im ESF-Plus-Fragebogen nicht ignorieren.

Der Begriff Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist im Glossar noch einmal kompakt erklärt.

Welche Grundrechte in Beratungsprojekten besonders relevant sind

Nicht jedes Beratungsprojekt berührt alle Kapitel der Charta. Viele Beratungen haben aber praktische Anknüpfungspunkte. Besonders häufig sind Gleichstellung, Antidiskriminierung, Datenschutz, Teilhabe und nachhaltige Entwicklung relevant.

  • Personal- und Organisationsberatung: faire Auswahlprozesse, diskriminierungsfreie Rollenverteilung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Digitalisierung: Datenschutz, Schutz des Privatlebens, transparente Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • Prozess- und Strategieprojekte: Teilhabe, Barrierefreiheit, Umgang mit Mitarbeitenden und Kundengruppen.
  • Nachhaltigkeit: Umweltschutz, Ressourcenschonung und ökologische Nachhaltigkeit.
  • Beratung von KMU mit Mitarbeitenden: Arbeitsbedingungen, Kommunikation, Konfliktprävention und Nichtdiskriminierung.

Inhaltlich grenzt sich dieser Artikel vom Fragebogen ab: Die Grundrechtecharta betrifft die grundrechtliche Einhaltung im Vorhaben, während der ESF-Plus-Fragebogen konkrete Angaben zu Gleichstellung, Antidiskriminierung und ökologischer Nachhaltigkeit abfragt.

GRC-Erklärung im Verwendungsnachweis

Die GRC-Erklärung ist kein Beratungsbericht und kein Ersatz für den Fragebogen. Sie ist eine zusätzliche Erklärung im Rahmen des Verwendungsnachweises. Antragstellende bestätigen, dass sie das Merkblatt zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Kenntnis genommen haben.

  • Das Formular wird im Verwendungsnachweis als Anlage benötigt.
  • Es sollte vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
  • Die Angaben müssen zum Projekt und zu den übrigen Unterlagen passen.
  • Das Formular gehört zusammen mit Beratungsbericht, Rechnung, Zahlungsnachweis und weiteren Nachweisen in die Verwendungsnachweis-Logik.

Weitere Zusammenhänge stehen im Glossar unter Verwendungsnachweis und im Artikel Beratungsinhalte und Beratungsbericht.

Förderperiode, Antrag und Prüfung durch Bund und EU

Die Anwendung der Grundrechtecharta gehört in die Förderperiode 2021-2027, weil das Förderprogramm über den Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanziert wird. Der Bund und die Europäische Kommission erwarten, dass kleine und mittlere Unternehmen die Einhaltung im Antrag, in der Maßnahme und im späteren Verwendungsnachweis nicht nur formal abhaken.

Bei der Prüfung zählt, ob das jeweilige Grundrecht im Projekt erkennbar respektiert wurde. Das kann Datenschutz bei Digitalisierungsprozessen betreffen, Nichtdiskriminierung bei Personalthemen oder Barrierefreiheit bei Organisationsentwicklung. Für Berater hängt das eng mit sauberer Beratereigenschaft und dokumentierter Projektführung zusammen.

Der Zuschuss wird also nicht wegen einer juristischen Detailprüfung jedes Einzelfalls ausgezahlt, sondern weil die Fördervoraussetzungen insgesamt erfüllt und die Unterlagen plausibel sind.

Was bei Verstößen droht

Das BAFA-Formular weist darauf hin, dass eine Verletzung der Charta im Zusammenhang mit der Umsetzung des beantragten Vorhabens zu einem teilweisen oder vollständigen Widerruf der Zuwendung führen kann. Praktisch bedeutet das: Grundrechte sind kein dekorativer Anhang, sondern Teil der Fördervoraussetzungen.

  • Aussetzung oder Nichtauszahlung von Zuschussmitteln,
  • teilweiser oder vollständiger Widerruf der Zuwendung,
  • Rückforderung bereits gezahlter Fördermittel,
  • zusätzliche Rückfragen im Verwendungsnachweis,
  • Beschwerde- oder Prüfverfahren im ESF-Plus-Kontext.

Praxischeck für Berater und KMU

Für die Praxis reicht ein einfacher, aber konsequenter Prüfmechanismus: Wo im Beratungsprojekt Menschen, Daten, Arbeitsbedingungen, Teilhabe oder Umweltfragen berührt werden, sollte der Bezug zur Charta und zu den ESF-Grundsätzen bewusst dokumentiert werden.

Kurzcheck vor dem Verwendungsnachweis

  • Wurde das GRC-Merkblatt tatsächlich zur Kenntnis genommen?
  • Ist die Erklärung zur Charta der Grundrechte vollständig und unterschrieben?
  • Gibt es im Beratungsbericht Bezüge zu Gleichstellung, Nichtdiskriminierung, Datenschutz oder Nachhaltigkeit?
  • Passen GRC-Erklärung, Fragebogen und Beratungsbericht zueinander?
  • Wurden personenbezogene Daten im Projekt datenschutzbewusst verarbeitet?

Wenn Sie als Beraterin oder Berater BAFA-Projekte sauber abwickeln wollen, lohnt sich ein standardisierter Dokumentencheck. Fördermittel-Experten.de unterstützt beim Aufbau solcher Prozesse, von der Beraterregistrierung bis zu Bericht, ESF-Plus-Fragebogen und Verwendungsnachweis. Mehr zur Unterstützung für Berater erfahren.