Förderung & Finanzierung
Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Pflicht und Bedeutung für die BAFA-Förderung
26. März 2026·cornbeans
Alle BAFA-geförderten Unternehmensberatungen, die aus Mitteln des ESF Plus finanziert werden, müssen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union achten. Ein Verstoß kann zur Rückforderung von Fördermitteln führen.
Was ist die EU-Grundrechtecharta?
Die Charta der Grundrechte der EU (GRC) fasst die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte aller Menschen in der EU zusammen. Sie ist für alle Organe der EU sowie für nationale Behörden bei der Umsetzung von EU-Recht unmittelbar verbindlich.
Für die BAFA-Förderung besonders relevante Rechte
Die Charta umfasst sieben Kapitel. Für die Praxis der BAFA-Förderung besonders wichtig sind:
- Gleichheit vor dem Gesetz und Gleichstellung der Geschlechter
- Nichtdiskriminierung (z. B. wegen Herkunft, Geschlecht, Behinderung)
- Integration von Menschen mit Behinderung und Barrierefreiheit
- Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung
- Datenschutz und Schutz des Privatlebens
Was bedeutet das in der Praxis?
- Die Kenntnisnahme des Merkblatts ist verpflichtend und muss bei der Antragstellung bestätigt werden
- Grundrechte müssen bei der Planung und Durchführung von Beratungsprojekten aktiv beachtet werden
- Dies gilt auch bei der Auswahl von Teilnehmenden und der Verarbeitung personenbezogener Daten
Was passiert bei Verstößen?
- Aussetzung von Zahlungen
- Rückforderung von Fördermitteln
- Möglichkeit zur Beschwerde bei der ESF-Plus-Verwaltungsbehörde
