Förderung & Finanzierung
Wer ist antragsberechtigt? Merkblatt ?Antragsberechtigte KMU? zur BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen
26. März 2026·cornbeans
Das Merkblatt Antragsberechtigte KMU erklärt, welche Unternehmen die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen beantragen dürfen, welche Voraussetzungen gelten und welche Unterlagen erforderlich sind.
Wer ist für die BAFA-Förderung antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die alle folgenden Kriterien erfüllen:
- Rechtlich selbstständig
- Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig
- Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- Weniger als 250 Mitarbeitende
- Jahresumsatz max. 50 Mio. € oder Bilanzsumme max. 43 Mio. €
Auch neu gegründete Unternehmen ohne Jahresabschluss können die Förderung beantragen – die Angaben müssen jedoch nach bestem Wissen geschätzt werden.
Was ist bei Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen zu beachten?
- Die Schwellenwerte (Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme) gelten für das Unternehmen inklusive aller verbundenen Unternehmen
- Beteiligungen und Verflechtungen müssen bei der Antragstellung vollständig offengelegt werden
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
- Unternehmen der Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung oder Rechtsberatung
- Unternehmen mit bestimmten Beteiligungsverhältnissen (öffentliche Hand)
- Unternehmen in Insolvenz
- Unternehmen aus nicht förderfähigen Branchen (z. B. Landwirtschaft, Kohle, Tabak)
So nehmen Sie die BAFA-Förderung in Anspruch
- Geeigneten BAFA-Berater auswählen und Beratungsvorhaben klären
- Antrag vor Beginn der Beratung über das BAFA-Online-Portal stellen
- Erlaubnis zum Maßnahmebeginn abwarten
- Beratung durchführen lassen und Beratungsbericht erstellen
- Honorar bezahlen und Kontoauszug als Zahlungsnachweis aufbewahren
- Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen und Zuschuss erhalten
