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Förderung & Finanzierung

Wer ist antragsberechtigt? Merkblatt ?Antragsberechtigte KMU? zur BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen

26. März 2026·cornbeans

Das Merkblatt Antragsberechtigte KMU erklärt, welche Unternehmen die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen beantragen dürfen, welche Voraussetzungen gelten und welche Unterlagen erforderlich sind.

Wer ist für die BAFA-Förderung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die alle folgenden Kriterien erfüllen:

  • Rechtlich selbstständig
  • Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig
  • Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • Weniger als 250 Mitarbeitende
  • Jahresumsatz max. 50 Mio. € oder Bilanzsumme max. 43 Mio. €

Auch neu gegründete Unternehmen ohne Jahresabschluss können die Förderung beantragen – die Angaben müssen jedoch nach bestem Wissen geschätzt werden.

Was ist bei Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen zu beachten?

  • Die Schwellenwerte (Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme) gelten für das Unternehmen inklusive aller verbundenen Unternehmen
  • Beteiligungen und Verflechtungen müssen bei der Antragstellung vollständig offengelegt werden

Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?

  • Unternehmen der Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung oder Rechtsberatung
  • Unternehmen mit bestimmten Beteiligungsverhältnissen (öffentliche Hand)
  • Unternehmen in Insolvenz
  • Unternehmen aus nicht förderfähigen Branchen (z. B. Landwirtschaft, Kohle, Tabak)

So nehmen Sie die BAFA-Förderung in Anspruch

  1. Geeigneten BAFA-Berater auswählen und Beratungsvorhaben klären
  2. Antrag vor Beginn der Beratung über das BAFA-Online-Portal stellen
  3. Erlaubnis zum Maßnahmebeginn abwarten
  4. Beratung durchführen lassen und Beratungsbericht erstellen
  5. Honorar bezahlen und Kontoauszug als Zahlungsnachweis aufbewahren
  6. Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen und Zuschuss erhalten