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Förderung & Finanzierung

Welche Beratungen können durch die BAFA gefördert werden?

26. März 2026·cornbeans

Die BAFA-Förderung ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen, die ihren Betrieb wettbewerbsfähiger und zukunftsfähiger aufstellen. Doch welche Beratungsleistungen sind überhaupt förderfähig?

Allgemeine Beratungsleistungen für KMU

Ein Großteil der BAFA-Förderung konzentriert sich auf Beratungen, die Unternehmen dabei helfen, ihre Strukturen zu verbessern. Förderfähig sind insbesondere:

  • Strategische Beratung – Geschäftssituation analysieren, Zielsetzungen entwickeln, neue Märkte erschließen
  • Prozessoptimierung – Abläufe effizienter gestalten, Zeit- und Kostentreiber identifizieren
  • Digitalisierungsberatung – digitale Prozesse implementieren, IT-Strukturen verbessern, Arbeitsabläufe automatisieren

Spezielle Beratungsleistungen für besondere Situationen

Neben allgemeinen Beratungen unterstützt das BAFA auch Unternehmen in besonderen Lagen:

  • Existenzgründungsberatung – Geschäftsidee planen, Businessplan erstellen, Grundlagen für einen erfolgreichen Start legen
  • Sanierungsberatung – finanzielle Engpässe überwinden, Kostenreduktion, Umschuldung und Neuausrichtung
  • Nachfolgeberatung – Unternehmensnachfolge in Familienbetrieben planen und strukturieren

Was ist nicht förderfähig?

Nicht jede Beratungsleistung kann durch die BAFA gefördert werden. Ausgeschlossen sind:

  • Beratungen, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen kombiniert werden (Kumulierungsverbot)
  • Vermittlungstätigkeiten oder der Erwerb von Produkten des Beraters
  • Überwiegend steuer-, rechts- oder versicherungsberatende Tätigkeiten
  • Tätigkeiten, die gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen