EU-KMU- und De-minimis-Erklärung: Pflicht für die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Kurz gesagt: Die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung dokumentiert Unternehmensgröße und bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen für das Förderverfahren. Entscheidend sind immer die aktuellen BAFA-Formulare und die jeweils geltenden EU-Vorgaben.
Die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung ist ein zentrales Pflichtdokument für die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen. Wer Fördermittel beantragen möchte, muss dieses Formular korrekt ausfüllen und einreichen.
Was ist die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung?
Das Formular dient dazu:
- Die KMU-Einstufung deines Unternehmens nach EU-Definition zu bestätigen
- Die Einhaltung der De-minimis-Grenzen für erhaltene Fördermittel zu dokumentieren
Welche Angaben werden im Formular verlangt?
- Unternehmenstyp: eigenständig, Partnerunternehmen oder verbundenes Unternehmen
- Mitarbeiterzahl und Finanzdaten: unter 250 Beschäftigte und Umsatz = 50 Mio. € oder Bilanzsumme = 43 Mio. €
- Beteiligungsverhältnisse: vollständige Offenlegung aller Beteiligungen
- De-minimis-Beihilfen: alle erhaltenen oder beantragten Förderungen der letzten 3 Jahre
- Keine öffentliche Beteiligung durch Bund, Länder oder Gemeinden
Was bedeutet De-minimis und wie wird die Grenze berechnet?
- Maximale Fördersumme: 300.000 € innerhalb von 3 Jahren (rollierend ab Antragstellung)
- Alle verbundenen Unternehmen werden zusammengerechnet
- Überschreitung führt zum Ausschluss von der Förderung
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Verbundene Unternehmen vergessen – alle Beteiligungen müssen vollständig angegeben werden
- Falsche Zeitraumberechnung – der 3-Jahres-Zeitraum wird rollierend ab Antragstag berechnet
- Unvollständige Unterschriften – alle Inhaber/Geschäftsführer müssen unterschreiben
- Veraltete Förderdaten – frühere De-minimis-Beihilfen müssen vollständig aufgeführt werden
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Quellen und Stand
Stand: 23.08.2026. Maßgeblich sind die aktuellen Hinweise und Dokumente auf der BAFA-Programmseite Unternehmensberatung. Bei Fragen zur Registrierung von Beratungsunternehmen gilt zusätzlich die offizielle BAFA-Seite für Beraterinnen und Berater.
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