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De-minimis-Bescheinigung
Die De-minimis-Bescheinigung ist ein Nachweis über alle erhaltenen staatlichen Beihilfen eines Unternehmens innerhalb der letzten drei Steuerjahre. Sie ist bei der BAFA-Förderung verpflichtend einzureichen.
Wozu dient die De-minimis-Bescheinigung?
- Dokumentation aller erhaltenen De-minimis-Beihilfen (z. B. Zuschüsse, Förderungen)
- Prüfung, ob die zulässige Höchstgrenze (300.000 € in drei Steuerjahren) eingehalten wird
- Vermeidung einer Überförderung durch staatliche Mittel
Aufbewahrungspflicht
De-minimis-Bescheinigungen müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden und bei Prüfungen innerhalb einer Woche vorgelegt werden können.
Tipp
Führe eine genaue Übersicht über alle erhaltenen Beihilfen. Nur mit einer vollständigen und korrekten Bescheinigung kann die BAFA-Förderung bewilligt werden.
