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Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer auf Beratungskosten ist bei der BAFA-Förderung grundsätzlich ein wichtiger Faktor. Ab dem 15. November 2025 gilt eine neue Regelung.
Regelung vor dem 15. November 2025
- Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und muss vom Unternehmen zusätzlich zum Eigenanteil getragen werden
Neue Regelung ab 15. November 2025
- Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen: Zuschuss wird künftig auf den Brutto-Rechnungsbetrag (inkl. Umsatzsteuer) berechnet
- Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen: Förderung bleibt auf die Nettokosten beschränkt
Tipp
Prüfe, ob dein Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, um die korrekte Fördergrundlage zu ermitteln und die neue Regelung optimal zu nutzen.
