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Unternehmen in Schwierigkeiten
Unternehmen in Schwierigkeiten sind nach EU-Definition wirtschaftlich stark angeschlagen und von der BAFA-Förderung in der Regel ausgeschlossen.
Typische Merkmale
- Laufendes Insolvenzverfahren oder Überschuldung
- Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Erheblicher Kapitalverlust oder negative Eigenkapitalquote
- Unternehmen, die auf staatliche Rettungshilfen angewiesen sind
Folge für die BAFA-Förderung
Unternehmen in Schwierigkeiten sind bei der BAFA-Förderung nicht antragsberechtigt. Dies gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.
Tipp
Prüfe vor der Antragstellung, ob dein Unternehmen als „in Schwierigkeiten gilt. Im Zweifel hilft eine Rücksprache mit dem Steuerberater oder der zuständigen Leitstelle.
