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Nettokosten
Nettokosten sind die Kosten für eine Leistung ohne die gesetzliche Umsatzsteuer. Im Rahmen der BAFA-Förderung dienen die Nettokosten als Bemessungsgrundlage für die Förderquote.
Wichtige Regelungen zu Nettokosten
- Nur die Nettokosten (ohne Umsatzsteuer) werden für die Berechnung der Förderung herangezogen (für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen)
- Die Umsatzsteuer ist vom Unternehmen selbst zu tragen
- Eine korrekte Ausweisung der Nettokosten in Angeboten und Rechnungen ist Voraussetzung
- Ab 15. November 2025: Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können Bruttokosten ansetzen
Tipp
Achte darauf, dass alle Förderanträge und Nachweise auf Nettokostenbasis erstellt werden, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
