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Nettokosten

Nettokosten sind die Kosten für eine Leistung ohne die gesetzliche Umsatzsteuer. Im Rahmen der BAFA-Förderung dienen die Nettokosten als Bemessungsgrundlage für die Förderquote.

Wichtige Regelungen zu Nettokosten

  • Nur die Nettokosten (ohne Umsatzsteuer) werden für die Berechnung der Förderung herangezogen (für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen)
  • Die Umsatzsteuer ist vom Unternehmen selbst zu tragen
  • Eine korrekte Ausweisung der Nettokosten in Angeboten und Rechnungen ist Voraussetzung
  • Ab 15. November 2025: Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können Bruttokosten ansetzen

Tipp

Achte darauf, dass alle Förderanträge und Nachweise auf Nettokostenbasis erstellt werden, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.