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De-minimis-Verordnung

Die De-minimis-Verordnung ist eine EU-Regelung, die festlegt, dass Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren maximal 300.000 € an staatlichen Beihilfen erhalten dürfen, ohne dass diese bei der EU-Kommission angemeldet werden müssen. Diese Grenze gilt seit 2024 für alle De-minimis-Beihilfen, zu denen auch die BAFA-Förderung zählt.

Bedeutung der De-minimis-Verordnung

  • Vereinfachte Vergabe kleinerer Förderbeträge ohne Notifizierungspflicht
  • Verhindert Überförderung durch staatliche Mittel
  • Verpflichtet Unternehmen zur Dokumentation aller erhaltenen Beihilfen
  • Überschreitung der Grenze = keine Förderung mehr möglich

Tipp

Behalte stets den Überblick über alle erhaltenen Beihilfen und prüfe vor jedem Förderantrag, ob die De-minimis-Grenze eingehalten wird. Nur so ist die BAFA-Förderung rechtssicher möglich.