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De-minimis-Bescheinigung

Kurz erklärt

Die De-minimis-Bescheinigung dokumentiert, welche De-minimis-Beihilfen ein Unternehmen bereits erhalten hat. Sie dient als Nachweis dafür, dass beihilferechtliche Grenzen bei weiteren Förderungen eingehalten werden.

Warum ist die Bescheinigung wichtig?

Förderstellen müssen prüfen können, ob die zulässigen Beihilfegrenzen eingehalten werden. Die De-minimis-Bescheinigung schafft dafür Transparenz über bereits gewährte Unterstützungen.

Wofür die Bescheinigung typischerweise gebraucht wird

  • zur Prüfung beihilferechtlicher Obergrenzen
  • zur Einordnung bereits erhaltener Förderungen
  • zur Vorbereitung neuer Förderanträge
  • zur Dokumentation im Fall späterer Prüfungen
Wichtig Entscheidend ist, dass die Angaben vollständig und korrekt sind. Unvollständige Angaben können zu Problemen im Förderverfahren führen.

Abgrenzung zur De-minimis-Verordnung

Die Bescheinigung ist das konkrete Nachweisdokument im Verfahren. Die De-minimis-Verordnung ist dagegen die rechtliche Grundlage, auf der diese Nachweislogik beruht.

Praxisbezug

Unternehmen sollten erhaltene De-minimis-Unterlagen geordnet ablegen und bei neuen Fördervorhaben frühzeitig prüfen, welche Beihilfen bereits angerechnet werden müssen.