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AbgelaufenLand · Aufbaubank BremenRichtlinie: Stand 25. August 2026

Wachstums- und Ergänzungsfinanzierungen

Das Land Bremen fördert Ihr Unternehmenswachstum durch zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 25. August 2026. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Die Finanzierung durch die Hausbank wird ergänzt durch die Bremer Aufbau-Bank (BAB) mit Krediten oder Bürgschaften vor allem in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung, aber auch Konsolidierung.

Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen und andere wirtschaftliche Aktivitäten.

Ziel ist es, das Wachstum der gewerblichen Wirtschaft in Bremen zu unterstützen. Es muss ein Landesinteresse gegeben sein. Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen mit Sitz in Bremen oder Bremerhaven.

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens oder einer Bürgschaft.

Die Höhe des Darlehens beziehungsweise der Bürgschaft beträgt maximal 50 % des Hausbankkredites. Der BAB-Anteil beträgt mindestens 150.000 EUR.

Bei Bürgschaften an kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU unter 1,25 Millionen EUR (1.250.000 EUR) ist vorrangig eine Bürgschaftsübernahme durch die Bürgschaftsbank Bremen GmbH zu prüfen. Eine Kreditvergabe erfolgt nicht im Wettbewerb mit anderen Kreditinstituten. Bestehende Verbindlichkeiten werden nicht übernommen.

Details zum Programm

Information der Bremer Aufbau-Bank GmbH, Stand August 2026

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

Aktive Alternativen

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Wenn Sie im Land Bremen ein kleines Gründungsvorhaben oder die Entwicklung, Stabilisierung und den Ausbau Ihres Kleinst- und Kleinunternehmens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

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