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AktivLand · Aufbaubank BremenRichtlinie: Stand 26. August 2026

ERP -Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU)

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Die Bremer Aufbau-Bank unterstützt Sie als junges oder etabliertes Unternehmen bei der mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen im Land Bremen.

Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • Baumaßnahmen,
  • Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen,
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
  • Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit Haftungsfreistellung.

Für Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) ist eine Haftungsfreistellung von 50 % möglich. Das bedeutet, die Bremer Aufbau-Bank vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung. Das Kreditausfallrisiko übernimmt mit 50 % die Bremer Aufbau-Bank und die restlichen 50 % trägt Ihre Bank. Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung.

Die Höhe des Darlehens beträgt pro Vorhaben bis zu 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR) mit einer Haftungsfreistellung von 50 % . Das Gesamtrisiko aus der Haftungsfreistellung ist damit auf 2,5 Millionen EUR (2.500.000 EUR) pro Vorhaben begrenzt.

Details zum Programm

Merkblatt
ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung – BFKH –
Bremer Aufbau-Bank

Weblink zum Merkblatt (PDF, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
  • Angehörige der Freien Berufe,
  • natürliche Personen und
  • junge Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt bestehen oder über mindestens 2 aussagekräftige Jahresabschlüsse verfügen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Investitionen im Land Bremen tätigen.
  • Die Investition muss zu einem länger andauernden Erfolg Ihres Unternehmens führen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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