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AktivLand · Senatorin Wirtschaft Häfen TransformationRichtlinie: Stand 26. August 2026

EFRE -Mikrodarlehen

Wenn Sie im Land Bremen ein kleines Gründungsvorhaben oder die Entwicklung, Stabilisierung und den Ausbau Ihres Kleinst- und Kleinunternehmens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) unterstützt Sie in Ihrem kleinen Unternehmen oder bei einer Gründung in einem vereinfachten Verfahren. Das EFRE-Mikrodarlehen bietet eine Finanzierungsalternative, wenn eine Hausbank das Vorhaben nicht oder nur teilweise begleiten kann. 

Sie erhalten die Förderung für Investitionen und Betriebsmittel für

  • Existenzgründungen,
  • die Entwicklung, den Ausbau und die Stabilisierung von Kleinunternehmen.

Die Ko-Finanzierung der Darlehen erfolgt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des EFRE Programms Land Bremen.

Details zum Programm

Produktblatt EFRE-Mikrodarlehen
Stand: 08.05.2026

Weblink zum Produktblatt (PDF, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige sowie Genossenschaften und natürliche Personen, die einen Betrieb gründen, übernehmen oder fortführen wollen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

  • Ihren Betriebssitz im Land Bremen haben,
  • über ausreichende Fachkenntnisse und Fähigkeiten verfügen und eine ordnungsgemäße Unternehmensführung gewährleisten können,
  • mit Ihrem Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen,
  • das bremische Mindestlohngesetz berücksichtigen.

Andere Finanzierungsmöglichkeiten müssen Sie zunächst vorrangig nutzen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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