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Sie können eine finanzielle Förderung für Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Bereich der Batterietechnologien erhalten. Der Bund unterstützt den Aufbau von vertikalen Kooperationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für Batterien. Ziel ist es, den Transfer von Ergebnissen aus der Forschung in die industrielle Praxis zu beschleunigen.
Gefördert werden Verbundprojekte, die als Applikationsallianz zusammenarbeiten. Das bedeutet, dass Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen gemeinsam eine anwendungsreife Batteriezelle oder ein Batteriesystem entwickeln. Ihr Projekt muss durch ein Industrieunternehmen koordiniert werden, das auch die spätere Verwertung der Ergebnisse plant.
Die Förderung erfolgt in mehreren Phasen mit einer Gesamtlaufzeit von bis zu 10 Jahren. Die erste Phase ist eine bis zu 1 Jahr dauernde Konzeptionsphase. Darauf folgen bis zu 3 Umsetzungsphasen von jeweils maximal 3 Jahren. Sie müssen die Konzeptionsphase und die erste Umsetzungsphase zusammen beantragen.
Details zum Programm
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Vertikale Applikationsallianzen Batterie (VAAB)“ im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland
vom: 28.07.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 31.08.2026 B2
Rechtliche Voraussetzungen
- Ihr Projekt wird in der Bundesrepublik Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz durchgeführt und ausgewertet.
- Ihr Vorhaben bindet Partner entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Batterie ein.
- Ein Industrieunternehmen übernimmt die Verbundkoordination und legt einen verbindlichen Verwertungsplan vor.
- Sie weisen für Ihr Vorhaben einen messbaren Beitrag zum Aufbau eines nachhaltigen und technologisch souveränen Batterie-Ökosystems nach.
- Die Partner des Verbundprojekts schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung vor dem Start der Arbeiten.
- Sie können den geforderten Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Kosten oder Ausgaben für Ihr Projekt erbringen.
Ausschlussgründe:
- Ihr Vorhaben befasst sich mit reinen Superkondensatoren oder reinen Brennstoffzellen.
- Sie haben mit den Arbeiten am Projekt bereits vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen.
- Sie sind einer Rückforderungsentscheidung der Europäischen Kommission aufgrund einer früheren unzulässigen staatlichen Beihilfe nicht nachgekommen.
- Ihr Unternehmen befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gemäß den beihilferechtlichen Kriterien der Europäischen Union.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
