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Sie können eine Förderung für gemeinsame Forschungsprojekte erhalten. Dies gilt für Vorhaben in den Bereichen Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien. Das Vorhaben muss dazu beitragen, eine bereits im Labor erfolgreich gezeigte Technologie in die praktische Anwendung und Marktreife zu überführen.
Die Förderung betrifft Sie, wenn Sie als Partner in einem Verbundprojekt zusammenarbeiten. Das Konsortium muss aus mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und mindestens einer Hochschule oder Forschungseinrichtung bestehen. Das Vorhaben wird dabei in der Regel durch ein Unternehmen koordiniert.
Gefördert werden kompakte Forschungsarbeiten, die auf Innovationen einer beteiligten Wissenschaftseinrichtung basieren. Als Unternehmen müssen Sie ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Verwertung der Ergebnisse nachweisen. Zudem müssen die notwendigen Nutzungsrechte für das geistige Eigentum im Konsortium vorhanden sein. Sie erhalten die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Details zum Programm
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien“
vom: 24.07.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 24.08.2026 B2
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie bilden für das Projekt ein Konsortium aus mindestens einem gewerblichen Unternehmen und einer Forschungseinrichtung.
- Ein Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft übernimmt die Koordination des Verbundprojekts.
- Sie weisen eine erfolgreiche Demonstration der technologischen Innovation in einer Laborumgebung nach.
- Das Konsortium verfügt über das geistige Eigentum der Kerninnovation.
- Die zugrundeliegende Forschungsarbeit liegt typischerweise nicht länger als 12 Monate zurück und ist erfolgreich abgeschlossen.
- Das koordinierende Unternehmen weist ein eigenes zentrales Interesse an der wirtschaftlichen Verwertung nach.
- Das spätere Produkt oder die Dienstleistung zeigt eine positive Marktperspektive.
- Sie regeln die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung und schließen einen Kooperationsvertrag ab.
- Sie legen vor der Bewilligung eine Absichtserklärung über die Nutzung der geistigen Eigentumsrechte vor.
- Sie vereinbaren einen Abbruchmeilenstein zur Entwicklung des Demonstrators innerhalb von 24 Monaten nach Projektstart.
- Sie verfügen zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Forschungseinrichtungen grenzen das Projekt klar von ihrer institutionellen Grundfinanzierung ab.
Ausschlussgründe:
- Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind.
- Sie sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
- Sie erhalten keine Förderung, wenn der Abbruchmeilenstein nach 24 Monaten nicht erfolgreich erfüllt und positiv bewertet wird.
- Es darf keine indirekte Beihilfe an beteiligte Unternehmen fließen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
