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AktivBund · BMBFRichtlinie: Stand 03. September 2026

Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Biodiversitätserfassung und -bewertung (BiodivDetect)

Wenn Sie als Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune oder Unternehmen die Biodiversitätsforschung mit modernen Technologien vorantreiben möchten, können Sie Fördermittel für Ihr Verbundprojekt beantragen. Dieser Zuschuss schließt kritische Wissenslücken.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Sie können eine Förderung erhalten. Das gilt für neue Technologien zur Erfassung und Bewertung der biologischen Vielfalt in Deutschland. Das Förderprogramm BiodivDetect unterstützt Arbeiten außerhalb klassischer taxonomischer Fragen. Im Fokus stehen insbesondere die genetische Vielfalt und die Rolle von Organismen in Ökosystemen.

Ihre Arbeiten müssen sich auf terrestrische Systeme oder auf aquatische Systeme des Festlandes beziehen. Der marine Bereich ist von der Förderung ausgeschlossen. Die Vorhaben müssen einen klaren Anwendungscharakter haben. Sie müssen relevante Partner aus Verwaltung, Wirtschaft, Bildung oder Zivilgesellschaft aktiv einbinden. Die entwickelten Lösungen sollen im Förderzeitraum oder direkt danach erprobt werden.

Sie erhalten die Zuwendung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Förderung erfolgt im Wege der Projektförderung. Die beantragte Förderung soll pro Verbundvorhaben 1,5 Millionen EUR (1.500.000 EUR) nicht überschreiten. Die Laufzeit Ihres Vorhabens beträgt in der Regel 36 Monate. Sie müssen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit den Partnern abschließen. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA) ist verpflichtend.

Details zum Programm

Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „BiodivDetect – Technologien und Methoden zur Erfassung und Bewertung unerforschter Aspekte der Biodiversität in Deutschland“
vom: 20.08.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 01.09.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie führen Ihr Projekt als Verbundvorhaben durch und benennen eine Verbundkoordination.
  • Sie binden relevante Akteure (Stakeholder) aus der Praxis aktiv in die Projektarbeit ein.
  • Sie weisen einen klaren Anwendungs- und Transferbezug Ihres Vorhabens nach.
  • Sie erklären sich bereit, aktiv mit der zentralen FEdA--Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt-Koordinierungsstelle zusammenzuarbeiten.
  • Sie bestätigen das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.
  • Sie weisen nach der Förderung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland vor.
  • Sie stellen bei Beteiligung grundfinanzierter Forschungseinrichtungen sicher, dass der Projektbezug klar abgegrenzt ist.
  • Sie schließen vor der Förderentscheidung eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.

Ausschlussgründe:

  • Sie führen Arbeiten im marinen Bereich durch.
  • Sie haben mit dem Vorhaben bereits vor der vorläufigen Bewilligung begonnen.
  • Sie fordern Fördermittel für reine Bauinvestitionen oder für Demo- und Referenzanlagen ohne unmittelbaren Forschungsbezug.
  • Sie sind einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund einer früheren Beihilfeentscheidung nicht nachgekommen.
  • Sie gelten als Unternehmen in Schwierigkeiten nach Artikel 2 Absatz 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
  • Sie planen eine Nutzung der Projektergebnisse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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