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Förderung & Finanzierung

Neue Förderung für Beratungen von Unternehmen ab 2025

26. März 2026·cornbeans

Zum Jahresbeginn 2025 treten neue Regelungen in der Förderrichtlinie für Unternehmensberatungen in Kraft. KMU sollten sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen, um weiterhin von den Fördermöglichkeiten zu profitieren.

Wesentliche Änderungen ab 2025 im Überblick

1. Erweiterte Anforderungen an De-minimis-Beihilfen

Die neue EU-Verordnung 2023/2831 bringt strengere Vorgaben:

  • Förderobergrenze: Maximal 300.000 € De-minimis-Beihilfen innerhalb von drei Jahren
  • Zentrales Register: Ab 2026 werden alle Beihilfen öffentlich erfasst – bis dahin eigenständige Dokumentation erforderlich
  • Aufbewahrungsfrist: Beihilfebescheinigungen müssen 10 Jahre archiviert werden und innerhalb einer Woche vorlegbar sein

2. Maximale Beratungsdauer

  • Beratungen dürfen ab 2025 maximal 5 Tage dauern
  • Die Tage können flexibel verteilt werden – sie müssen nicht aufeinanderfolgen
  • Reisezeiten und Berichtserstellung zählen nicht zur Begrenzung

3. Präzisierte Ausschlusskriterien

Folgende Unternehmen sind laut EU-Verordnung 2023/2831 nicht förderfähig:

  • Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Kohleförderung
  • Tabakproduktion

4. Änderungen bei der Belegaufbewahrung

Neben der EU-Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren müssen längere nationale Fristen (z. B. steuerliche oder gerichtliche Vorschriften) eingehalten werden.

5. Aktualisierte Kontaktdaten der Bewilligungsbehörde

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29–35 · 65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1570
E-Mail: unternehmensberatung@bafa.bund.de
Website: www.bafa.de