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Förderung & Finanzierung

EU-KMU- und De-minimis-Erklärung: Pflicht für die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

26. März 2026·cornbeans

Die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung ist ein zentrales Pflichtdokument für die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen. Wer Fördermittel beantragen möchte, muss dieses Formular korrekt ausfüllen und einreichen.

Was ist die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung?

Das Formular dient dazu:

  • Die KMU-Einstufung deines Unternehmens nach EU-Definition zu bestätigen
  • Die Einhaltung der De-minimis-Grenzen für erhaltene Fördermittel zu dokumentieren

Welche Angaben werden im Formular verlangt?

  • Unternehmenstyp: eigenständig, Partnerunternehmen oder verbundenes Unternehmen
  • Mitarbeiterzahl und Finanzdaten: unter 250 Beschäftigte und Umsatz = 50 Mio. € oder Bilanzsumme = 43 Mio. €
  • Beteiligungsverhältnisse: vollständige Offenlegung aller Beteiligungen
  • De-minimis-Beihilfen: alle erhaltenen oder beantragten Förderungen der letzten 3 Jahre
  • Keine öffentliche Beteiligung durch Bund, Länder oder Gemeinden

Was bedeutet De-minimis und wie wird die Grenze berechnet?

  • Maximale Fördersumme: 300.000 € innerhalb von 3 Jahren (rollierend ab Antragstellung)
  • Alle verbundenen Unternehmen werden zusammengerechnet
  • Überschreitung führt zum Ausschluss von der Förderung

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Verbundene Unternehmen vergessen – alle Beteiligungen müssen vollständig angegeben werden
  • Falsche Zeitraumberechnung – der 3-Jahres-Zeitraum wird rollierend ab Antragstag berechnet
  • Unvollständige Unterschriften – alle Inhaber/Geschäftsführer müssen unterschreiben
  • Veraltete Förderdaten – frühere De-minimis-Beihilfen müssen vollständig aufgeführt werden