Förderung & Finanzierung
BAFA-Vollmacht: So bevollmächtigen Sie Dritte für die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
26. März 2026·cornbeans
Die BAFA-Vollmacht ermöglicht es KMU, eine andere Person oder Organisation mit der Antragstellung und Abwicklung des Förderverfahrens zu beauftragen – zum Beispiel einen externen Berater oder eine Beratungsorganisation.
Wann wird eine BAFA-Vollmacht benötigt?
Eine Vollmacht ist immer dann erforderlich, wenn nicht das Unternehmen selbst, sondern ein Dritter (z. B. ein Berater oder eine Beratungsfirma) den Förderantrag stellt oder das Verfahren begleitet.
Was regelt die BAFA-Vollmacht?
- Vollmachtgeber: Das antragstellende Unternehmen (Inhaber/Geschäftsführer)
- Bevollmächtigter: Die Person/Organisation, die im Namen des Unternehmens handelt
- Umfang: Alle Verfahrenshandlungen gegenüber dem BAFA
- Schriftverkehr: Das BAFA korrespondiert ausschließlich mit der bevollmächtigten Person
- Verantwortung: Das Unternehmen bleibt Verfahrensbeteiligter und trägt die rechtlichen Folgen
Formular korrekt ausfüllen – darauf kommt es an
- Unternehmensangaben: Name, Adresse, Ansprechpartner vollständig eintragen
- Bevollmächtigter: Name und Kontaktdaten der beauftragten Person/Organisation
- Unterschrift: Handschriftlich von Inhaber/Geschäftsführer unterzeichnen
- Datum: Aktuelles Ausstellungsdatum nicht vergessen
Einreichung im Online-Portal
- Vollmacht als PDF hochladen im BAFA-Online-Portal
- Antrag kann anschließend vom Bevollmächtigten eingereicht werden
- Das BAFA versendet alle Bescheide und Korrespondenz an den Bevollmächtigten
