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Förderung & Finanzierung

Antragsberechtigte KMU: Wer darf die Förderung für Unternehmensberatung in Anspruch nehmen?

18. Apr. 2026·Kilian Ivers

Für Antragsteller: Wer darf die Förderung beantragen?

Die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen richtet sich an KMU, die externe Beratung in Anspruch nehmen möchten. Doch nicht jedes Unternehmen ist automatisch antragsberechtigt — die Kriterien sind in der Förderrichtlinie präzise geregelt.

Voraussetzungen für antragsberechtigte KMU

Ein Unternehmen ist antragsberechtigt, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder Freien Berufe tätig
  • Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland
  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Entweder Jahresumsatz max. 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. €

💡 Praxistipp

Neugründungen schätzen die KMU-Kriterien nach Treu und Glauben. Partner- und verbundene Unternehmen müssen bei der Berechnung einbezogen werden — die Grenze gilt für den Gesamtkonzern, nicht für die Einzelgesellschaft.

Nicht antragsberechtigte Unternehmen

Folgende Unternehmen sind unabhängig vom Beratungsbedarf von der Förderung ausgeschlossen:

  • Beratungsunternehmen: Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter
  • Unternehmen, die bereits als Beratungsunternehmen im Förderprogramm aufgetreten sind
  • Unternehmen mit Insolvenz- oder Vergleichsverfahren (beantragt oder eröffnet)
  • Personen mit Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder § 284 AO
  • Unternehmen in Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen

Weitere Ausschlüsse

  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur
  • Inhalte nach Art. 1 VO (EU) 1407/2013
  • Beratung durch Angehörige (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Für Berater: Was bedeutet das für Ihre Praxis?

Als gelisteter Berater prüfen Sie vor jedem Mandat, ob das antragstellende Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt. Die häufigsten Stolpersteine:

  • Branchenabgrenzung: Handelt es sich um eine ausgeschlossene Branche? Die Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008) gibt Aufschluss
  • KMU-Prüfung: Berater sind als Antragsteller ausgeschlossen — aber verbundene Unternehmen können die Grenze überschreiten
  • Gemeinnützigkeit: e.V. und Stiftungen fallen grundsätzlich heraus

📋 Checkliste vor der Antragstellung

  1. Ist das Unternehmen in einer ausgeschlossenen Branche tätig?
  2. Erfüllt es die KMU-Kriterien (Mitarbeiter, Umsatz/Bilanzsumme)?
  3. Liegen Insolvenz- oder Vermögensauskunftsverfahren vor?
  4. Ist die Beratung durch Angehörige ausgeschlossen?

📄 Das passende Merkblatt zum Download

Alle Details zur Antragsberechtigung finden Sie im offiziellen Merkblatt: Merkblatt: Antragsberechtigte KMU