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Vorhabenbeginn
Kurz erklärt
Vorhabenbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem ein Projekt förderrechtlich als begonnen gilt.
Warum ist das wichtig?
Viele Förderprogramme verbieten einen vorzeitigen Vorhabenbeginn. Wer zu früh bestellt, beauftragt oder Verträge schließt, kann die Förderung verlieren.
Was im Förderkontext relevant sein kann
- verbindliche Beauftragung oder Bestellung
- Beginn der Projektumsetzung
- Abgrenzung zu unverbindlichen Angeboten
Wichtig
Vor Antragstellung sollte nichts verbindlich ausgelöst werden, wenn das Programm keinen vorzeitigen Beginn erlaubt.
Abgrenzung und Einordnung
Angebote einholen ist oft möglich; verbindlich beauftragen ist häufig kritisch. Maßgeblich sind die Programmbedingungen.
Praxisbezug
Vor Projektstart sollte schriftlich geklärt sein, ab wann Maßnahmen förderunschädlich beginnen dürfen.
