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Durchführungszeitraum
Der Durchführungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, in dem eine geförderte Maßnahme im Rahmen der BAFA-Förderung durchgeführt werden darf. Innerhalb dieses Zeitraums müssen alle Beratungsleistungen erbracht und abgeschlossen sein.
Regelungen zum Durchführungszeitraum
- Beginn: Bewilligungsdatum (Datum des Bewilligungsbescheids)
- Dauer: in der Regel 6 Monate
- Alle Beratungsleistungen und Nachweise müssen fristgerecht abgeschlossen und eingereicht werden
- Bei Überschreitung: Förderung kann entfallen oder zurückgefordert werden
Tipp
Plane die Beratung so, dass sie sicher innerhalb des Durchführungszeitraums abgeschlossen wird. Bei Verzögerungen rechtzeitig Kontakt mit dem BAFA aufnehmen.
