Beratereigenschaft
Beratereigenschaft beschreibt die fachlichen, organisatorischen und formalen Anforderungen, die ein Beratungsunternehmen für bestimmte Förderprogramme erfüllen muss.
Warum ist das wichtig?
Bei geförderten Beratungen reicht Erfahrung allein oft nicht aus. Förderstellen verlangen Nachweise zu Qualifikation, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit oder Qualitätssicherung.
Was im Förderkontext relevant sein kann
- fachliche Qualifikation und Beratungserfahrung
- Unabhängigkeit vom beratenen Unternehmen
- Qualitätssicherung und ordnungsgemäße Leistungserbringung
Abgrenzung und Einordnung
Die Beratereigenschaft betrifft den Berater; die Antragsberechtigung betrifft das Unternehmen.
Praxisbezug
Berater sollten relevante Nachweise aktuell halten und vor neuen Programmen prüfen, ob zusätzliche Anforderungen gelten.
Verwandte Begriffe
Nächster Schritt für Beratungsunternehmen: Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf der Registrierung sind auf der Seite BAFA-Listung vorbereiten gebündelt. Der Schritt-für-Schritt-Leitfaden vertieft den fachlichen Ablauf.
