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Zahlungsnachweis
Der Zahlungsnachweis belegt, dass das Unternehmen die Beratungskosten tatsächlich bezahlt hat. Das BAFA akzeptiert ausschließlich bestimmte Nachweise.
Was wird als Zahlungsnachweis akzeptiert?
- Originaler Kontoauszug (Papier oder PDF, von der Bank erstellt)
- Bankbestätigung mit Stempel und Unterschrift der Bank
- Bei Sammelüberweisungen: Kontoauszug + Sammlerliste mit eindeutiger Zuordnung
Was wird NICHT anerkannt?
- Zahlungsavis oder Buchungsbelege
- Quittungen über Bareinzahlungen
- Kontoauszug des Beraters (nicht des Unternehmens)
- Wechsel jeglicher Form
Tipp
Reiche immer den vollständigen Kontoauszug oder die offizielle Bankbestätigung ein, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
