B
Beratungskosten
Beratungskosten sind die Gesamtkosten für die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung im Rahmen der BAFA-Förderung. Sie umfassen Konzeption, Durchführung, Dokumentation und den Ergebnisbericht.
Was zählt zu den förderfähigen Beratungskosten?
- Honorar des BAFA-Beraters für die Beratungsleistung
- Reisekosten des Beraters (sofern im Angebot enthalten)
- Erstellung des Beratungsberichts
Was ist NICHT förderfähig?
- Die Umsatzsteuer (für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen)
- Kosten für Zertifizierungen oder Folgeprojekte
- Kosten, die nicht direkt mit der Beratungsleistung zusammenhängen
Tipp
Für die BAFA-Förderung werden nur tatsächlich entstandene und nachgewiesene Beratungskosten (netto) bezuschusst. Kläre vorab, welche Leistungen im Angebot enthalten sind.
