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AktivLand · Bukea Behörde HamburgRichtlinie: Stand 16. September 2025

RISA -Förderung Regenwasserzisternen

Mit der RISA -Förderung Regenwasserzisternen fördert die Stadt Hamburg die Installation von Regenwasserzisternen ab 2.000 Liter zu Bewässerungszwecken und schont damit die Trinkwasservorräte.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Mit dem RISA-Förderprogramm Regenwasserzisternen werden Sie in der Anschaffung und Installation einer Regenwasserzisterne finanziell unterstützt. Gefördert werden Zisternen mit einem Fassungsvermögen ab 2.000 Litern, die Sie zur Bewässerung von Gärten und Außenanlagen nutzen können. 

Eine Zisterne sammelt Niederschlagswasser, dass beispielsweise von Ihrem Dach abfließt, und speichert es für den späteren Gebrauch. Auf diese haben Sie in trockenen Zeiten eine zusätzliche Wasserquelle. Gleichzeitig verringern Sie Ihren Trinkwasserverbrauch.

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und sonstige Organisationen. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Förderung beträgt 40 Prozent für Privatpersonen beziehungsweise maximal 1.500 EUR je Grundstück und 30 Prozent für Unternehmen sowie sonstige Organisationen (inklusive Wohnungseigentümergemeinschaften) beziehungsweise maximal 3.000,00 EUR.

Den Antrag stellen Sie über das eAntragsportal der IFB Hamburg (siehe weiterführender Link). Nach Prüfung und Bewilligung durch die zuständige Stelle können Sie Ihr Vorhaben starten.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Antragstellenden ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit den Maßnahmen beginnen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Details zum Programm

Regenwasserzisternen
Förderrichtlinie für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für die Bewässerung
Gültig ab: 09.09.2024
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist gemäß der jeweiligen Richtlinie unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie erklären, dass das Vorhaben nur mit dem nicht rückzahlbaren Zuschuss umgesetzt wird, das heißt, das Sie die Anlage freiwillig errichten. Vorhaben, für die durch rechtliche Anforderungen oder vertragliche Verpflichtungen (zum Beispiel städtebauliche Verträge) der Bau von Regenwasserspeicher vorgeschrieben ist, werden nicht gefördert
  • Wenn Sie ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme beginnen, ist eine Förderung ausgeschlossen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
  • Das Grundstück muss bebaut sein.
  • Der Regenwasserspeicher muss ein Mindestvolumen von 2.000 Litern fassen.
  • An den Regenwasserspeicher müssen niederschlagsrelevante Flächen (zum Beispiel Dachflächen und befestigte unbefahrene Wege) des Grundstücks angeschlossen werden. Der Regenwasserspeicher darf nur mit unbelastetem Niederschlagswasser gespeist werden.

Die Grundstücksentwässerung darf nicht nachteilig beeinflusst werden. Das Volumen des Regenwasserspeichers darf nicht auf das nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik notwendige Regenrückhaltevolumen bei einer Einleitmengenbegrenzung in die Kanalisation oder Gewässer, beim Überflutungsnachweis oder bei der Dimensionierung der Versickerungsanlagen berücksichtigt werden.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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