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Es gibt Einmalzuschüsse für Grundmodule und Ergänzungsmodule. In Verbindung mit Mietpreis- und Belegungsbindungen können Sie zinsvergünstigte Darlehen mit laufenden Zuschüssen erhalten.
Nähere Informationen finden Sie in den einzelnen Förderporgrammen (siehe weiterführende Links).
Die Förderung aus den Modernisierungsprogrammen A, B und C ist in der Regel kombinierbar mit Bundesförderungen (BEG) sowie anderen Förderangeboten der IFB Hamburg.
Details zum Programm
Klimaschutzprogramm für Mietwohngebäude (A)
Förderrichtlinie für die energetische Modernisierung von Mietwohngebäuden
Gültig ab: 15.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)
Modernisierung von Mietwohnungen (B) – 1. Förderweg
Förderrichtlinie für energetische Modernisierung, Ausstattungsverbesserung, umfassende Modernisierung von Mietwohnungen sowie Dachgeschossausbau und Aufstockung
Gültig ab: 15.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)
Modernisierung von Mietwohnungen (C) – 2. Förderweg
Förderrichtlinie für energetische Modernisierung, Ausstattungsverbesserung, umfassende Modernisierung von Mietwohnungen sowie Dachgeschossausbau und Aufstockung
Gültig ab: 15.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und Erbbauberechtigte.
Sie müssen Ihre Modernisierungsmaßnahmen an
- einem Mietwohngebäude mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten oder
- einer Wohneinrichtung gemäß § 2 Absatz 4 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG)
durchführen.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Ihre Immobilie befindet sich in Hamburg.
- Für das bestehende Objekt müssen Sie einen Hamburger Energiepass anfertigen lassen.
- Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben ein.
- Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
- Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Unternehmen, die einer früheren Rückforderungsanordnung der EU nicht nachgekommen sind sowie
- Unternehmen bestimmter Branchen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
