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AktivBund · BMBFRichtlinie: Stand 31. August 2026

Förderung nachhaltiger länderübergreifender Partnerschaften

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung – Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens
vom: 17.08.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 19.10.2023 B4

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung – Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens
vom: 07.03.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 27.03.2024 B5

Weblink zur Förderrichtlinie

Bekanntmachung des Förderaufrufs Maßnahmen zur Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen
vom: 19.10.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 31.10.2023 B7

Weblink zur Förderrichtlinie

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe waren dem Projektträger bis spätestens 18.01.2024 Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. 

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (siehe weiterführende Links).

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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