Sie sind antragsberechtigt als kleines und mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie als größeres mittelständisches Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen. Ihr Unternehmen muss sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und der Gruppenumsatz darf 500 Millionen EUR (500.000.000 EUR) nicht überschreiten.
Sie müssen Arbeitsplatz schaffende oder Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen im Land Bremen durchführen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 1 Millionen EUR (1.000.000 EUR). Laufzeit und Zinssatz sind abhängig von der Art des Vorhabens.
Details zum Programm
Informationen der Bremer Aufbau-Bank GmbH, Stand August 2026
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
