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Das Bundesministerium unterstützt Sie bei der Durchführung von Pilotprojekten. Gefördert werden Vorhaben, die modulare und übertragbare technische Komponenten für sichere Verarbeitungsumgebungen (SPE--Secure Processing Environments, deutsch: sichere Verarbeitungsumgebungen) in der medizinischen Forschung entwickeln und erproben. Die Projekte müssen an bestehende Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen (GFDI) angebunden sein.
Sie können die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren erhalten.
Die Höhe der Förderung beträgt individuell bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten.
- Für staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie Universitätskliniken gilt die Ausgabenbasis. Wenn Sie an einer Hochschule oder einer Universitätsklinik forschen, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften gilt keine Projektpauschale. Bei bestimmten Einrichtungen wie Helmholtz-Zentren oder der Fraunhofer-Gesellschaft bildet die Kostenbasis die Grundlage.
Wenn Ihre Einrichtung bereits eine institutionelle Grundfinanzierung von Bund und Ländern erhält, können Sie die Förderung nur für zusätzliche projektbedingte Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen. Sie müssen die Projektkosten und die Grundfinanzierung im Antrag klar voneinander abgrenzen.
Details zum Programm
Richtlinie zur Förderung von Pilotprojekten zur Entwicklung und Erprobung von Komponenten und Anforderungen für sichere Verarbeitungsumgebungen (Secure Processing Environments) in der Gesundheitsforschung
vom: 29.07.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 11.08.2026 B2
Rechtliche Voraussetzungen
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie weisen einschlägige Vorarbeiten im Bereich der Erschließung und Nutzung von Gesundheitsdaten nach.
- Ihr Projektteam ist interdisziplinär aufgestellt und vereint Fachkräfte aus der Informationstechnologie mit Fachkräften aus der klinischen Forschung.
- Bei einem Verbundprojekt benennen Sie eine koordinierende Person und schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
- Sie verpflichten sich zur Einhaltung nationaler und internationaler Qualitätsstandards der Forschung.
- Sie erarbeiten eine gemeinsame Strategie zur verständlichen Kommunikation Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse an die Öffentlichkeit.
- Sie stellen die Projektergebnisse nach dem Ende der Laufzeit als Open-Source-Lösungen kostenfrei zur Verfügung.
- Sie stellen sicher, dass keine indirekten Beihilfen an wirtschaftlich tätige Unternehmen fließen.
Sie können keine Förderung erhalten für Vorhaben, die neue Gesundheitsdaten erheben oder neue physische Hardware und Systemarchitekturen aufbauen. Zudem sind Projekte von der Förderung ausgeschlossen, wenn Sie Datensätze aus Infrastrukturen nutzen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
