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Das Bundeskanzleramt unterstützt die Bundessportfachverbände für den Spitzensport.
Gefördert werden:
- die Jahresplanung der Bundessportfachverbände,
- der Einsatz von Leistungssportpersonal,
- die Durchführung von inländischen Sportgroßveranstaltungen,
- internationale Sportbeziehungen,
- Einrichtungen von Bundessportfachverbänden, die ein zentrales Element für die Spitzensportstruktur darstellen.
Sie können einen Zuschuss erhalten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab.
Details zum Programm
Richtlinien des Bundeskanzleramtes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FR V)
vom: 06.07.2026
Bundeskanzleramt
Antragsverfahren
Richtlinien des Bundeskanzleramtes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FR V); treten mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft und lösen die bisherigen Förderrichtlinien Verbände des Bundesministeriums des Innern vom 10.10.2005, zuletzt geändert durch die Richtlinien vom 19.03.2015, mit Ablauf des 31.12.2025 ab.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung von Bundessportfachverbänden ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind:
- Bundessportfachverbände als Mitglieder des Deutschen Olympischen Sportbundes,
- Verbände im Bereich des Behindertensports,
- Ausrichter von Sportgroßveranstaltungen.
Die betreffende Sportart muss gemäß Abschnitt 4 der Rahmenrichtlinien (Leistungssportprogramm Teil B)
- über eine bundesweite Gliederungsstruktur von Vereinen, Verbänden und einen Spitzenverband sowie einen Weltverband als Dachorganisation verfügen, weltweit aktiv betrieben werden und in ein internationales Wettkampfsystem eingebunden sein,
- über ein Kadersystem verfügen, das mindestens über A-, B- und C-Kader verfügt,
- über ein Wettkampfsystem verfügen, das sowohl im Nachwuchs- als auch im Seniorenbereich besteht und in dessen Rahmen innerhalb von 4 Jahren mindestens eine Weltmeisterschaft ausgetragen wird.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
