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AktivLand · Behörde Stadtentwicklung WohnenRichtlinie: Stand 17. August 2026

Bindungsverlängerung auslaufender Mietpreis- und Belegungsbindungen

Rechtsgrundlage

Bindungsverlängerungen
Förderrichtlinie für die Verlängerung auslaufender Mietpreis- und Belegungsbindungen im geförderten Mietwohnungsbau (1. Förderweg)
Gültig ab: 01.01.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Weblink zur Richtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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