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AbgelaufenLand · Behörde Stadtentwicklung WohnenRichtlinie: Stand 02. Dezember 2019

Ankauf von Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte

Wenn Sie Wohnraum an vordringlich wohnungssuchende Haushalte vermieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 31. Dezember 2018. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Das Land Hamburg unterstützt Sie beim Ankauf von Belegungsbindungen an Mietwohnungen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung für Haushalte, die im Besitz eines gültigen Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung sind.

Für die Belegung einer Mietwohnung mit einem vordringlich wohnungssuchenden Haushalt können Sie einen Mietzuschuss erhalten.

Sie erhalten einen je nach Wohnungsgröße und Personenanzahl gestaffelten Zuschuss bei Erwerb von einmaligen oder langfristigen Belegungsrechten von 20 Jahren Bindung. Näheres zur Höhe entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Details zum Programm

Ankauf von Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte
Förderrichtlinie für den Ankauf von WA-Belegungsbindungen im ungebundenen Wohnungsbestand
Gültig ab 01.01.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Weblink zur Richtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Antragsverfahren

Förderrichtlinie der IFB Hamburg vom 1. Januar 2022.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen in Hamburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft.

  • Ihre Mietwohnung muss zur Vermietung als Wohnraum frei sein und darf keinen anderweitigen Belegungsbindungen unterliegen.
  • Die Wohnung muss zur dauernden Wohnnutzung bestimmt und geeignet und in sich abgeschlossen sein.
  • Ihre Mietwohnung muss die wesentlichen Merkmale einer Normalwohnung gemäß Mietspiegel haben und über eine Sammelheizung beheizt werden.
  • Die Miete ergibt sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß Hamburger Mietenspiegel und den Grenzen für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß an Angaben der Sozialbehörde.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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