BAFA: Leitstelle – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Kurz gesagt: Leitstellen sind im Nachweisverfahren wichtige Anlaufstellen. Unternehmen sollten die zuständige Leitstelle und die aktuell verlangten Unterlagen direkt anhand der offiziellen BAFA-Hinweise prüfen.
Die BAFA-Leitstellen spielen im Förderverfahren für Unternehmensberatungen eine zentrale Rolle – von der formalen Prüfung über die Antragstellung bis hin zur Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses.
Was tun BAFA-Leitstellen?
- Prüfung der formalen Fördervoraussetzungen
- Begleitung der Antragstellung und Unterstützung bei organisatorischen Fragen
- Entgegennahme und Weiterleitung der Unterlagen an das BAFA
- Ansprechpartner für Verwendungsnachweise und Rückfragen zum Beratungsvertrag
Förderfähige Unternehmen und Anforderungen
Förderfähig sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Sitz in Deutschland
- Zugehörigkeit zur gewerblichen Wirtschaft
- Einhaltung der Größenmerkmale (weniger als 250 Mitarbeitende, max. 50 Mio. € Umsatz)
- Einhaltung der De-minimis-Regelung
- Antragstellung vor Beginn der Beratung
Leitstelle auswählen – worauf kommt es an?
Die Auswahl der Leitstelle ist frei – es besteht keine regionale Pflicht. Zu den bekanntesten Leitstellen gehören:
- Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes (Köln)
- DIHK Service GmbH
- ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks)
- BBG und INTERHOGA
Zuschuss beantragen – so läuft der Prozess ab
- Antrag vor Beginn der Beratung über das Online-Portal stellen
- Erlaubnis zum Maßnahmebeginn abwarten
- Beratung durchführen und Beratungsbericht erstellen
- Verwendungsnachweis einreichen (inkl. Kontoauszug als Zahlungsnachweis)
- Zuschuss wird nach Prüfung durch die Leitstelle ausgezahlt
Weiterführende Beiträge
Quellen und Stand
Stand: 23.08.2026. Maßgeblich sind die aktuellen Hinweise und Dokumente auf der BAFA-Programmseite Unternehmensberatung. Bei Fragen zur Registrierung von Beratungsunternehmen gilt zusätzlich die offizielle BAFA-Seite für Beraterinnen und Berater.
