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Vollmacht BAFA-Antrag

Die Vollmacht für den BAFA-Antrag berechtigt einen Berater, im Namen des Unternehmens den Förderantrag beim BAFA einzureichen. Sie muss vom Unternehmen unterschrieben und bei der Antragstellung hochgeladen werden.

Wann wird die Vollmacht benötigt?

  • Wenn ein externer Berater den Antrag stellvertretend einreicht
  • Wenn eine Beratungsorganisation das BAFA-Verfahren begleitet

Was muss die Vollmacht enthalten?

  • Alle relevanten Angaben zum Unternehmen (Name, Adresse, Ansprechpartner)
  • Daten des Bevollmächtigten (Berater/Beratungsfirma)
  • Handschriftliche Unterschrift des Inhabers/Geschäftsführers

Tipp

Stelle sicher, dass die Vollmacht vollständig ausgefüllt und rechtzeitig unterschrieben ist, um Verzögerungen bei der Antragstellung zu vermeiden.