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Re-Authentifizierung
Re-Authentifizierung bedeutet, dass Berater sich regelmäßig gegenüber dem BAFA-System verifizieren müssen, um weiterhin in der Beraterdatenbank gelistet zu bleiben.
Was gehört zur Re-Authentifizierung?
- Fristgerechte Meldung abgeschlossener Projekte
- Einreichen aktueller Nachweise zur Qualifikation
- Aktualisierung der Unternehmensdaten im BAFA-Portal
- Regelmäßige Erneuerung der Beratererklärung (alle 2 Jahre)
Konsequenzen bei Versäumnissen
- Fehlende oder verspätete Nachweise können zum Ausschluss aus der Beraterdatenbank führen
- Ohne aktive Listung dürfen keine förderfähigen Beratungen mehr durchgeführt werden
Tipp
Halte alle Nachweise und Unternehmensdaten stets aktuell, um deine Listung als BAFA-Berater nicht zu gefährden.
