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Re-Authentifizierung

Re-Authentifizierung bedeutet, dass Berater sich regelmäßig gegenüber dem BAFA-System verifizieren müssen, um weiterhin in der Beraterdatenbank gelistet zu bleiben.

Was gehört zur Re-Authentifizierung?

  • Fristgerechte Meldung abgeschlossener Projekte
  • Einreichen aktueller Nachweise zur Qualifikation
  • Aktualisierung der Unternehmensdaten im BAFA-Portal
  • Regelmäßige Erneuerung der Beratererklärung (alle 2 Jahre)

Konsequenzen bei Versäumnissen

  • Fehlende oder verspätete Nachweise können zum Ausschluss aus der Beraterdatenbank führen
  • Ohne aktive Listung dürfen keine förderfähigen Beratungen mehr durchgeführt werden

Tipp

Halte alle Nachweise und Unternehmensdaten stets aktuell, um deine Listung als BAFA-Berater nicht zu gefährden.