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Maßnahmenbeginn

Der Maßnahmenbeginn bezeichnet den Start des Beratungsprojekts. Im Rahmen der BAFA-Förderung ist es entscheidend, dass die Beratung frühestens am Tag der Antragstellung beginnt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss von der Förderung.

Was gilt als Maßnahmenbeginn?

  • Erster Tag, an dem Beratungsleistungen erbracht oder vertraglich beauftragt werden
  • Vor Antragstellung dürfen keine verbindlichen Verträge abgeschlossen oder Beratungen durchgeführt werden
  • Der Nachweis des korrekten Maßnahmenbeginns ist Teil der Fördervoraussetzungen

Tipp

Warte mit dem Start der Beratung unbedingt bis zur Antragstellung, um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden.