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Maßnahmenbeginn
Der Maßnahmenbeginn bezeichnet den Start des Beratungsprojekts. Im Rahmen der BAFA-Förderung ist es entscheidend, dass die Beratung frühestens am Tag der Antragstellung beginnt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss von der Förderung.
Was gilt als Maßnahmenbeginn?
- Erster Tag, an dem Beratungsleistungen erbracht oder vertraglich beauftragt werden
- Vor Antragstellung dürfen keine verbindlichen Verträge abgeschlossen oder Beratungen durchgeführt werden
- Der Nachweis des korrekten Maßnahmenbeginns ist Teil der Fördervoraussetzungen
Tipp
Warte mit dem Start der Beratung unbedingt bis zur Antragstellung, um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden.
