Wenn Sie Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ( ÖPNV ) aus-, um- oder neu bauen, um die barrierefreie Nutzung herzustellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie als Unternehmen, Kommune oder Verein Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs anschaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie private Gleisanschlüsse errichten, aus- oder umbauen oder auch wieder einsatzfähig machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Sie können eine Förderung für Vorhaben zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Nordrhein-Westfalen beantragen. Adressaten sind primär Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Förderfähig sind nachhaltige Mobilitätspläne, Digitalisierungsmaßnahmen, Mobilstationen, Mobilitätsmanagement, Sharing-Dienste und nachhaltige Logistik.
Wenn Sie Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr ( ÖPNV ) planen, die zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Fahrgastinformation sowie zur Verringerung von verkehrsbedingten Emissionen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kommune Unterstützung bei der Teilnahme an EU -Förderprojekten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Unternehmen in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Digitalisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 30. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.