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AktivBund · BMURichtlinie: Stand 04. August 2026

Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms
vom: 19.02.2026
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BAnz AT 17.03.2026 B4

In der ersten Verfahrensstufe ist zunächst eine knapp gehaltene, aussagefähige Projektskizze in digitaler Form und deutscher Sprache beim Programmbüro einzureichen. Empfehlungen zur Ausgestaltung von Projektskizzen finden sich auf der Webseite des BfN (siehe weiterführende Links). Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der Auswahlkriterien positiv bewertet und im Wettbewerb ausgewählt wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur formellen Antragstellung.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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