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Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie ein Vorhaben im Bereich der Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Umweltinnovationen durchführen möchten.
Sie erhalten eine Förderung für:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Prozess- und Organisationsinnovationen
- Innovationscluster
- Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder Darlehen.
Details zum Programm
Richtlinie „Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken“ (PFAU)
vom: 14.06.2024
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Bremen haben.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Forschungseinrichtungen des Landes Bremen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Förderung muss einen Anreizeffekt haben.
- Beachten Sie bitte die besonderen Voraussetzungen, die für die unterschiedlichen Fördergegenstände gelten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
- Unternehmen, die einer Beihilfen-Rückforderungsanordnung nicht Folge geleistet haben,
- Fördergegenstände, die im Rahmen anderer Förderungen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Kommission bereits bezuschusst werden,
- Vorhaben, die im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden,
- Vorhaben, denen öffentliche Interessen entgegenstehen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
